Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 1.

48  Verhandlungen  mit  dem  Herzog  von  Augustenburg.

24.  Bericht  an  Minister  v.  Manteuffel.

[Ausfertigung.]
I7.  September  1851.

Auf  Grund  des  Erlasses  E.  E.  vom  11.  September  d.  J.,  die  Angelegenheiten  S.  Dl.
des  Herzogs  von  Augustenburg  betreffend,  habe  ich  mich  gestern  nach  Wiesbaden  begeben
und  S.  Dl.  daselbst  angetroffen.  Ich  bin  bemüht  gewesen,  den  Herrn  Herzog  in  schonendster,
aber  doch  bestimmter  Weise  von  den  Ansichten  S.  M.  und  Allerhöchstdessen  Regierung
in  Kenntnis  zu  setzen,  und  habe  die  Genugtuung  gehabt,  den  Herzog,  wenn  auch  mit  vieler
Zurückhaltung,  so  doch  mit  Ruhe  und  Fassung  auf  meine  Anfrage  eingehen  zu  sehen.

Eine  Hindeutung  von  meiner  Seite  auf  die  Verzichtsurkunde  Seines  Herrn  Vaters
vom  Jahre  1786  wurde  von  S.  Dl.  sofort  aufgenommen,  und  veranlaßte  Seiner  Seits  eine
längere  und  lebhaftere  Erklärung  über  dieses  Aktenstücke.  Seine  rechtliche  Auffassung
hierbei  war  die,  daß  dieselbe  für  seine  Successionsansprüche  weder  in  Dänemark  noch  den
Herzogtümern  präjudizierend  wirken  könne.  Es  sei  vielmehr  nur  eine  Erklärung,  wie  sie
von  allen  dänischen  Prinzessinnen  bei  ihrer  Berbeiratung  seit  Entstehung  des  Königsgesetzes
  ausgestellt  worden,  und  beziehe  sich  der  Verzicht  nur  auf  das  Allodialvermögen  der
dänischen  Krone.  S.  Dl.  stützte  sich  hierbei  auf  den  Art.  22  des  Königsgesetzes.  Der
Herr  Herzog  behielt  sich  vor,  mir  beweisende  Urkkunden  und  namentlich  Originalkorrespondenzen
  des  damaligen  dänischen  Ministeriums  in  Bezug  auf  die  Vermählung  seiner  Frau
Mutter  und  die  betreffende  Renunziationsakte  vorzulegen.  Abgesehen  von  der  Rechtsfrage,
  gab  S.  Dl.  indessen  das  Vorhandensein  von  politischen  Momenten  zu,  welche  die
Durchführung  der  Ansprüche  Ihres  Hauses  unmöglich  machen  und  ein  anderweitiges  Arrangement
  ratsam  erscheinen  lassen  könnten,  indessen  sei  es  unmöglich,  in  dieser  Beziehung
eine  sofortige  Erklärung  abzugeben,  zumal  eine  solche  nur  dann  den  gewünschten  rechtlichen
Erfolg  haben  werde,  wenn  die  Söhne  S.  Dl.,  die  Prinzen  von  Augustenburg,  derselben  beiträten.
  Die  Ankunft  der  Prinzen  erwarte  der  Herzog  bis  zum  21.  cr.  und  behalte
sich  vor,  mir  alsdann  hier  in  Frankfurt  weitere  Mitteilungen  über  seine  Entschließung
zu  machen.  S.  Dl.  kam  zu  wiederholten  Malen  darauf  zurück,  wie  Sie  sich  durch  die  Verehrung
  und  Dankbarkeit,  welche  Sie  für  S.  M.  den  König,  u.  a.  H.,  empfänden,  getrieben
  fühlten,  dem  Rate  und  den  Wünschen  Sr.  M.  insoweit  zu  entsprechen,  als  es  irgend
mit  den  Anforderungen  der  Ihre  und  den  Pflichten  gegen  die  Bevölkerung  der  Herzogtümer
  und  gegen  das  Herzogliche  Haus  selbst  verträglich  sein  werde,  und  daß  S.  Dl.,
nachdem  Sie  bereits  so  vielfache  Verpflichtungen  zum  Danke  gegen  S.  M.  hätten,  auch  der
ferneren  gnädigen  Teilnahme  und  dem  Schutze  Sr.  M.  glaubten  vertrauen  zu  dürfen.

25.  Schreilben  an  Minister  v.  Manteuffel.
[Eigenhändig.]
17.  September  1851.
E.  E.  beehre  ich  mich  neben  dem  offiziellen  Bericht  vom  heutigen  Tage¹)  über  die
Art,  wie  ich  bemüht  gewesen  bin,  den  mir  unter  dem  11.  c.  erteilten  Auftrag  zu  erledigen.
noch  die  nachstehenden  Details  über  meine  gestrige  Unterredung  mit  dem  Herzog  von
Augustenburg  g.  vorzulegen.

¹)  Vgl.  Nr.  24.