Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Muster C. (Zu § 28.) 
Trichinenschau-Bescheinigung. 
Hiermit bescheinige ich, daß in den von mir heute untersuchten — Präparaten 
aus dem Fleische eins am von 
*P in geschlachteten. * 
Trichinen nachgewiesen worden sind. 
den Fleisch= und Trichinenschaner. 
*) Bei eingeführtem Fleische ist an Stelle des Wortes „)geschlachteten“ zu setzen: „zur Beschau gestellten“.
	        
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