Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Anweisung für die Untersuchung. 
87. 
(1) Bei der Schlachtviehbeschau sind die Tiergattung und das Geschlecht, bei kranken 
und krankheitsverdächtigen Tieren auch das Alter, die Farbe und sonstige Kennzeichen 
festzustellen. Es ist zu prüfen, ob die Tiere einen gesunden Eindruck machen; liegende 
Tiere sind aufzutreiben, lahme vorzuführen. Das Augenmerk ist besonders zu richten auf: 
1. den Ernährungszustand; 
2. die Körperhaltung, den Stand und Gang, den Blick und die Aufmerksamkeit auf 
die Umgebung; 
3. die Körperoberfläche (Haut, Haar, äußere Körperwärme, besondere Veränderungen); 
4. die Verdauungsorgane (Lippen, Nasenspiegel, Nahrungsaufnahme, Wiederkäuen, 
Hinterleib — Füllung, Pansenbewegungen —, Beschaffenheit des Kotes); 
5. die Scham, die Scheide und das Euter; 
6. die Atmungsorgane (Nasenöffnungen, Atmung). 
(2) Zeigen sich bei Rindvieh, ausgenommen Kälber, oder bei Pferden oder anderen 
Einhufern Störungen des Allgemeinbefindens, so ist die innere Körperwärme mit einem 
amtlich geprüften ärztlichen Thermometer zu messen. 
(3) Bei den einzelnen Schlachttiergattungen sind mit besonderer Sorgfalt diejenigen 
Körperteile zu untersuchen, an welchen diesen Tiergattungen eigentümliche, in gesundheits- 
und seuchenpolizeilicher Hinsicht wichtige Erkrankungen vorkommen. 
88. 
Bei den einzelnen Tiergattungen ist namentlich zu achten, und zwar 
bei Rindern auf Milzbrand, Rauschbrand, Rinderseuche, Maul= und Klauenseuche, 
sowie auf fieberhafte Allgemeinerkrankungen, die sich an Erkrankungen des Euters und 
der Geburtswege, des Darmes, der Gelenke und der Klauen anschließen, 
bei Kälbern auf Diphtherie, Ruhr und Nabelerkrankungen mit anschließenden Ge- 
lenkanschwellungen oder fieberhaften Allgemeinleiden, 
bei Pferden auf Rotz, Räude und fieberhafte Allgemeinerkrankungen infolge ört- 
licher Erkrankungen, insbesondere der Gelenke, Sehnenscheiden und Hufe, 
bei Schweinen auf Maul= und Klauenseuche, Rotlauf, Schweineseuche und 
Schweinepest, 
bei Schafen und Ziegen auf Räude, Milzbrand, Drehkrankheit, Wassersucht, 
bei Hunden auf Tollwut. 
190 . 17
	        
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