Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

  
  
  
  
  
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Bezeichnung des Zeit der Ergebnis der Unter— 
Schlachttiers Name — * suchung vor 
Lau- nach « Untersuchung dem Schlachten 
fende Art und und Wohnort An- (ob 
e Geschlecht H. des vor « nach a) dem tierärztlichen Be— 
Nr. Bei Beanstand meldung. schauer überwiesen?); 
ei Beanstandung Besitzers. m b) übernommen von?s,; 
Angabe weiterer Er— sit de Schlachten c) Schlachtung gestattet; 
kennungsmerkmale) Tag. Stunde. Tag. Stunde. Tag. Stunde. Schlachtung verboten). 
1. 21K 3. 4. 5. S6. J. 8. 9. 10. 
  
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Bemerkungen: 1) Für diesen Eintrag sind die Bezeichnungen Pferd, Bulle, Ochse, Kuh, Jungrind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege, 
Kund anzuwenden. Die Bezeichnung „Jungrind“ gilt für Tiere beiderlei Geshlechts 
2) Kommt nur für das Tagebuch in Betracht, welches von einem Beschauer geführt wird, der nicht als Tierarzt 
approbiert ist. Es ist der Name und Wohnort desjenigen tierärztlichen Beschauers einzutragen, an welchen die 
weitere Beschau überwiesen worden ist. 
3) Kommt nur für das Tagebuch in Betracht, welches von einem Beschauer geführt wird, der als Tierarzt approbiert 
ist. Es ist der Name und Wohnort desjenigen nicht als Tierarzt approbierten Beschauers einzutragen, welcher 
wegen Unzuständigkeit die weitere Beschau an den tierärztlichen Beschauer abgegeben hat. 
  
  
  
  
 
	        
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