Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

schlag, Erschießen in 
otfällen 2c.). 
ee) ganz oder teilweise beanftandet 
lungauglich oder bedingt taug- 
lich)]). 
(Spalte 12 unter 4# 
e) gekühlt — § 39 Nr. 5 der 
Ausführungsbestimmungen—). 
  
11. 
12. 
13. 
14. 
·—..———.....................————-—-.-.----— — — —ffl — 
Untersuchung vor Ergebnis der Unter— Grund Weitere Behandlung 
der Schlachtung suchung nach dem der des beanstandeten Bemerkungen 
ist unterbieber Schlachten Beanstandung) Fleisches (3. B. 
wegen i den teserichen Bescheuer oder 45 „T iter 8 zurückgezogen, 
en*). «- 
(AngabedesGrundes-h) übgnplgmen von? ): e b) nach & 15 Mb. oer 3 der eschwerde erhoben, 
Notschlachtung, 2 tauglich ohne Einschränkung:; Minderwertigkeits- Ausführung estimmungen Entscheidung auf die 
Tod infolge von 5 asch. aver. im Fahrungse- „, qc) gekocht, gedämpft oder (Fett) Beschwerde 
Verunglückung, Blitz gesetzt lminderwertig); erklärung ch ausgeschwoolzen: und dergleichen). 
15. 
  
  
  
  
  
4) Unter den Beanstandungsgründen sind auch diejenigen anzuführen, welche Anlaß zur Uberweisung der Beschau 
an den tierärztlichen Beschuer gewesen sind. » 
Jeder Beschauer hat sich guf den Eintrag der Ergebnisse der von ihm selbst vorgenommenen Untersuchungen 
zu beschränken. Findet die Uberweisung der Beschau seitens eines nicht als Tierarzt approbierten Beschauers 
an einen tierärztlichen Beschauer statt, so hat ersterer in Spalte 10 oder 12 lediglich die Tatsache der Uberweisung 
und in Spalte 13 den Grund hierfür einzutragen.
	        
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