Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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an Tuberkulose, noch seltener Gehirn, Rückenmark, Knochen und Gelenke, am seltensten 
die Muskeln. 
Beim Kalbe ist die Tuberkulose selten. Bei jüngeren Tieren findet man meist die 
Leber und deren Lymphdrüsen tuberkulös sowie eine Verbreitung der Krankheit durch den 
großen Blutkreislauf; bei älteren Kälbern erkranken verhältnismäßig oft die Gekrösdrüsen 
und der Darm. 
Beim Schweine entsteht die Tuberkulose meist durch Verfüttern der Milch und der 
Molkereirückstände tuberkulöser Kühe, weswegen vor allem die Kehlgangs- und oberen 
Halslymphdrüsen, ferner die Gekröslymphdrüsen erkranken. Sehr oft werden auch in den 
Lungen und in der Leber tuberkulöse Veränderungen gefunden; verhältnismäßig häufig 
ist beim Schweine die Tuberkulose der Milz und der Knochen. 
Die Tuberkulose des Schafes, der Ziege und des Hundes ähnelt der des Rindes, 
jedoch kommt bei diesen Tieren die Tuberkulose der serösen Häute seltener vor. 
Der nicht als Tierarzt approbierte Beschauer darf die Schlachtviehbeschau nur über- 
nehmen, wenn das Allgemeinbefinden der Diere nicht oder nicht wesentlich gestört ist 
(§ 11). Er hat die veränderten Teile als genußuntauglich, die nicht veränderten Teile 
als genußtauglich ohne Einschränkung zu bezeichnen (§ 30 Nr. 1f; § 35 Nr. 4): 
1. wenn die Tuberkulose auf ein Organ beschränkt ist und hochgradige Abmagerung 
nicht besteht; 
2. wenn die Tuberkulose zwar mehrere Organe ergriffen hat, die Verbreitung der 
Krankheit jedoch nicht auf dem Wege des großen Blutkreislaufs erfolgt ist und 
wenn dieselbe gleichzeitig 
a) nicht mit hochgradiger Abmagerung verbunden ist, 
b) nicht zur Bildung ausgedehnter Erweichungsherde geführt hat, 
F) eine nur geringe Ausdehnung erlangt hat und wenn 
d) die veränderten Teile leicht und sicher entfernbar sind. 
In allen übrigen Fällen hat die Beurteilung des Fleisches durch den Tierarzt zu 
erfolgen. 
Ein Organ ist auch dann als tuberkulös anzusehen, wenn nur die zugehörigen 
Lymphdrüsen tuberkulöse Veränderungen aufweisen (vergl. hierzu Anhang Nr. 3). 
19. Die Strahlenpilzerkrankung (Aktinomykose). 
Beim Rinde giebt sich diese Krankheit durch harte, schmerzlose Auftreibungen des 
Unterkiefers, seltener des Oberkiefers zu erkennen. Zuweilen sind rote, fleischartige, 
knollige Geschwulstmassen, welche die Haut durchbrechen, bemerkbar. Ahnliche Geschwüsste 
finden sich auch in der Kehl= und Ohrspeicheldrüsengegend, an der Zunge, den Backen 
und Lippen vor. Besonders häufig sind hanfsamen-bis erbsen= oder haselnußgroße Knoten 
1903. 24
	        
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