Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

— 200 — 
B. Besondere Bestimmungen. 
I. Frisches Fleisch. 
86. 
Die Untersuchung der einzelnen Teile der Tierkörper hat nach den in den 887 bis 12 
angegebenen Grundsätzen und tunlichst in der im § 7 bezeichneten Reihenfolge statt- 
zufinden, so daß die Prüfung der inneren Organe regelmäßig der Untersuchung des 
Muskelfleisches vorangeht. 
Wenn außer den vorschriftsmäßig mit dem Tierkörper einzuführenden Organen 
weitere Organe in natürlichem Zusammenhange mit dem Tierkörper eingeführt werden, 
so sind diese gleichfalls nach den hierfür angegebenen Grundsätzen zu untersuchen. 
Durch die Untersuchung ist festzustellen, ob an der Oberfläche oder im Innern der 
Organe und des Muskelfleisches krankhafte Veränderungen oder sonstige regelwidrige Zu- 
stände vorhanden sind. Zu diesem Zwecke sind sämtliche Organe und das Muskelfleisch 
zu besichtigen, die Lungen, die Leber, die Milz, die Nieren, das Euter auch zu durchtasten. 
Bei denjenigen Teilen, bei denen die Besichtigung oder Durchtastung zur Ermittelung 
von Krankheitszuständen nicht ausreicht, sind die tieferen Schichten durch Einschnitte und 
Zerlegungen gemäß den nachfolgenden Vorschriften freizulegen und zu untersuchen. Die 
zu untersuchenden Lymphdrüsen sind der Länge nach zu durchschneiden. Liegen krankhafte 
Veränderungen vor, deren Erkennung eine weitergehende Untersuchung erforderlich macht, 
so ist eine solche entsprechend der Lage des Falles vorzunehmen; insbesondere sind ver- 
dächtige oder erkrankte Teile anzuschneiden. 
87. 
Bei der Beschau sind im allgemeinen zu berücksichtigen: 
1. das Brust= und das Bauchfell nebst den serösen Überzügen der Eingeweide; 
. die Lungen und die Lymphdrüsen an der Lungenwurzel und im Mittelfell (An- 
legung eines Querschnitts im unteren Drittel der Lungen); 
3. der Herzbeutel und das Herz (Anlegung eines Längsschnitts, durch den beide Kam- 
mern geöffnet werden und die Scheidewand der Kammern durchschnitten wird): 
4. die Leber und die einzelnen Lymphdrüsen an der Leberpforte; 
5. die Milz; 
6. bit Nieren und die zugehörigen Lymphdrüsen (Freilegung der Nieren in der Fett— 
apsel); 
7. das Euter und die zugehörigen Lymphdrüsen; 
L0
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.