Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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2. Verfahren, welches auf der Bestimmung des Glykogens beruht. 
Diese Bestimmung zerfällt in 3 Teile. 
a) Bestimmung des Glykogens. 
Man bringt 50 g von anhaftendem Fett möglichst befreites, zerhacktes Fleisch in 
200 cem kochendes Wasser und erhält in einer Porzellanschale eine halbe Stunde unter 
Ersatz des verdampfenden Wassers im Sieden. Dann gießt man die Flüssigkeit vorsichtig 
ab, zerreibt den Rückstand ohne Verlust in einer großen Porzellanreibschale möglichst 
fein, bringt ihn in die Flüssigkeit zurück, fügt 2 g Kaliumhydroxyd hinzu und läßt auf 
dem Wasserbade eindunsten, bis die Flüssigkeitsmenge 100 cem beträgt. Wenn noch 
nicht alles gelöst oder auf der Oberfläche eine Haut vorhanden ist, bringt man den In- 
halt der Schale in ein Becherglas und erhitzt bei aufgelegtem Uhrglase, bis vollständige 
Lösung erfolgt ist. Man muß hierzu 4 bis 8 Stunden erhitzen. Nach dem Erkalten 
neutralisiert man mit Salzsäure und setzt abwechselnd tropfenweise Salzsäure und 
Kaliumquecksilberjodidlösung (Brückesches Reagens)') hinzu. In dem reichlichen, flockigen 
Niederschlag ist alles Eiweiß (Pepton 2c.) enthalten. Man filtriert den Niederschlag 
ab'"), nimmt ihn noch feucht vom Filter, rührt ihn in einer Schale mit Wasser, dem 
einige Tropfen Salzsäure und Kaliumgquecksilberjodidlösung zugesetzt sind, zu einem 
dünnen Brei an und bringt ihn nochmals auf das Filter. Diese Behandlung muß vier- 
mal wiederholt werden. Man fügt zu den vereinigten Filtraten unter Umrühren die 
doppelte Raummenge 96 prozentigen Alkohol, läßt 12 Stunden absetzen und filtrierr. 
Den Niederschlag löst man in wenig warmem Wasser, versetzt nach dem Erkalten mir 
einigen Tropfen Salzsäure und Kaliumquecksilberjodidlösung, um Spuren von Eiweiß zu 
entfernen, filtriert und fällt das Filtrat wieder mit Alkohol. Das Glykogen wird auf 
gewogenem Filter gesammelt, zunächst mit Alkohol, darauf mit Ather, zuletzt nochmals 
mit absolutem Alkohol gewaschen, bei 1100 getrocknet und gewogen. 
Das so dargestellte Glykogen muß folgende Eigenschaften besitzen: 
1. es muß ein amorphes weißes Pulver sein, 
2. die wässerige Lösung muß eine starke weiße Opalescenz zeigen, 
3. diese Lösung muß mit Jod eine burgunderrote Färbung geben, 
  
*) Zu einer 5 bis 10 prozentigen Kaliumjodidlösung wird unter Erwärmen und Umrühren so lange 
Qrecksilberjodid gesetzt, bis ein Teil desselben ungelöst bleibt, und die Lösung nach dem Erkalten abfiltriert. 
*#) Es kommt zuweilen vor, daß die letzten Teile des Eiweißniederschlags sich nicht abscheiden, sondern 
in Form einer milchigen Trübung in Lösung bleiben. In diesem Falle versetzt man die Flüssigkeit mit der 
doppelten Raummenge 96 bis 98 prozentigen Alkohol, läßt stehen, bis sich der Niederschlag vollkommen ab- 
gesetzt hat, und hebt den Alkohol ab oder trennt ihn vom Niederschlage durch Filtration. Man löst den 
Niederschlag in 2 prozentiger Kalilauge, neutralisiert und fällt von neuem mit Salzsäure und Kaliumqueckfilber- 
jodidlösung, so lange noch ein Niederschlag entsteht. Jetzt gelingt die vollkommene Fälung stets.
	        
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