Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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fiertes Baryumchlorid in 10 Teilen destilliertem Wasser gelöst). Im vorliegenden Falle 
ist eine Wägung des so erhaltenen Baryumsulfats nicht unbedingt erforderlich. Liegt 
jedoch ein besonderer Anlaß vor, den Niederschlag zur Wägung zu bringen, so läßt man 
ihn absetzen und prüft durch Zusatz eines Tropfens Baryumchloridlösung zu der über 
dem Niederschlage stehenden klaren Flüssigkeit, ob die Schwefelsäure vollständig ausgefällt 
ist. Hierauf kocht man das Ganze nochmals auf, läßt dasselbe 6 Stunden in der Wärme 
stehen, gießt die klare Flüssigkeit durch ein Filter von bekanntem Aschengehalte, wäscht 
den im Becherglase zurückbleibenden Niederschlag wiederholt mit heißem Wasser aus, in- 
dem man jedesmal absetzen läßt und die klare Flüssigkeit durch das Filter gießt, bringt 
zuletzt den Niederschlag auf das Filter und wäscht so lange mit heißem Wasser, bis das 
Filtrat mit Silbernitrat keine Trübung mehr erzeugt. Filter und Niederschlag werden 
getrocknet, in einem gewogenen Platintiegel verascht und geglüht; hierauf befeuchtet man 
den Tiegelinhalt mit wenig Schwefelsäure, raucht letztere ab, glüht schwach, läßt im 
Exsikkator erkalten und wägt. 
Lieferte die Prüfung ein positives Ergebnis, so ist als erwiesen anzusehen, daß ent- 
weder schweflige Säure, schwefligsaure oder unterschwefligsaure Salze angewendet sind. 
Liegt ein Anlaß vor, festzustellen, ob die schweflige Säure unterschwefligsauren Salzen 
entstammt, so ist in folgender Weise zu verfahren: 
b) 50 g8# der zerkleinerten Fleischmasse werden mit 200 cem Wasser und Natrium- 
karbonatlösung bis zur schwach alkalischen Reaktion unter wiederholtem Umrühren in 
einem Becherglase eine Stunde ausgelaugt. Nach dem Abpressen der Fleischteile wird 
der Auszug filtriert, mit Salzsäure stark angesäuert und unter Zusatz von 5 g reinem 
Natriumchlorid aufgekocht. Der erhaltene Niederschlag wird abfiltriert und so lange aus- 
gewaschen, bis im Waschwasser weder schweflige Säure noch Schwefelsäure nachweisbar 
find. Alsdann löst man den Niederschlag in 25 cem 5 prozentiger Natronlauge, fügt 
50 cem gesättigtes Bromwasser hinzu und erhitzt bis zum Sieden. Nunmehr wird mit 
Salzsäure angesäuert und filtriert. Das vollkommen klare Filtrat gibt bei Gegenwart 
von unterschwefligsauren Salzen im Fleische auf Zusatz von Baryumchloridlösung sofort 
eine Fällung von Baryumsulfat. 
4. Nachweis von Fluorwasserstoff und dessen Salzen. 
2588 der zerkleinerten Fleischmasse werden in einer Platinschale mit einer hinreichen- 
den Menge Kalkmilch durchgeknetet. Alsdann trocknet man ein, verascht und gibt den 
Rückstand nach dem Zerreiben in einen Platintiegel, befeuchtet das Pulver mit etwa drei 
Tropfen Wasser und fügt 1 cem konzentrierte Schwefelsäure hinzu. Sofort nach dem 
Zusatze der Schwefelsäure wird der behufs Erhitzens auf eine Asbestplatte gestellte Platin- 
tiegel mit einem großen Uhrglase bedeckt, das auf der Unterseite in bekannter Weise mit
	        
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