Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Zum Nachweise bestimmter Teerfarbstoffe werden 2 bis 3 g#Fett in 5 cem Ather 
gelöst und die Lösung in einem Probierröhrchen mit 5 cem Salzsäure vom spezifischen 
Gewicht 1,125 kräftig geschüttelt. Bei Gegenwart gewisser Azofarbstoffe ist die unten 
sich absetzende Salzsäureschicht deutlich rot gefärbt. 
III. Untersuchung der FZette auf ihre Abstammung und Anverfälschtheit beziehentlich darauf, 
ob sie den Anforderungen des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1897 entsprechen. 
Zu diesem Zwecke sind die Verfahren der „Anweisung zur chemischen Untersuchung 
von Fetten und Käsen“ anzuwenden, welche auf Grund des § 12 Ziffer 2 des Gesetzes 
vom 15. Juni 1897 durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. April 1898 
(Central-Blatt für das Deutsche Reich 189 8 S. 201 bis 216) erlassen wurde. 
Von diesen Verfahren sind außer der Bestimmung des Brechungsvermögens die 
Bestimmung der Jodzahl und die Prüfungen auf Pflanzenöle in allen Fällen auszuführen 
(III B 4 unter b, g, i und ! der „Anweisung"). Die Prüfung auf die Anwesenheit 
von Baumwollsamenöl ist in folgender Weise auszuführen: 
5 cem Fett werden mit der gleichen Raummenge Amylalkohol und 5 cem einer 
1 prozentigen Lösung von Schwefel in Schwefelkohlenstoff in einem weiten, mit Kork- 
verschluß und weitem Steigrohre versehenen Reagensglas etwa ¼ Stunde lang im 
siedenden Wasserbad erhitzt. Tritt eine Färbung nicht ein, so setzt man nochmals 5 cem 
der Schwefellösung zu und erhitzt von neuem ½ Stunde long. Eine deutliche Rot- 
färbung der Flüssigkeit kann durch die Gegenwart von Baumwollsamenöl bedingt sein. 
Wenn die vorhergehenden Prüfungen darauf hinweisen, daß eine Verfälschung mit 
Pflanzenölen stattgefunden hat, so ist die Untersuchung auf Phytosterin anzustellen. 
Die Prüfung auf das Vorhandensein von Phytosterin ist in folgender Weise aus- 
zuführen: 
100 g Fett werden in einem Kolben von 1 Liter Inhalt auf dem Wasserbade 
geschmolzen und mit 200 cem alkoholischer Kalilauge, welche in 1 Liter Alkohol von 
70 Volumprozenten 200 g Kaliumhydroxyd enthält, auf dem kochenden Wasserbad am 
Rückflußkühler verseift. Nach beendeter Verseifung, die etwa ½ Stunde Zeit erfordert, 
wird die Seifenlösung mit 600 cem Wasser versetzt und nach dem Erkalten in einem 
Schütteltrichter viermal mit Ather ausgeschüttelt. Zur ersten Ausschüttelung verwendet 
man 800 cem, zu den folgenden je 400 cem Ather. Aus diesen Auszügen wird der 
Ather abdestilliert und der Rückstand nochmals mit 10 cem obiger Kalilauge 5 bis 
10 Minuten im Wasserbad erhitzt, die Lösung mit 20 cem Wasser versetzt und nach 
dem Erkalten zweimal mit je 100 cem Ather ausgeschüttelt. Die ätherische Lösung 
wird viermal mit je 10 cem Wasser gewaschen, danach durch ein trockenes Filter filtriert 
umd der Ather abdestilliert. Der Rückstand wird in ein Glasschälchen gebracht und darin
	        
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