Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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d) Untersuchung eines Schweines auf Finnen sowie Erkennung der in einem Fleischteil 
enthaltenen Finnen. 
87. 
Besteht der Prüfling die Prüfung, so erhält er ein Zeugnis über seine Befähigung 
— zur Trichinenschau nach anliegendem Muster. 
— 
– 
88. 
Falls die Prüfung nicht bestanden ist, darf sie frühestens nach Ablauf von vierzehn 
Tagen und höchstens zweimal wiederholt werden. Bei Mitteilung des Ausfalls der 
Prüfung ist dem Prüflinge zu eröffnen, ob auch die praktische Ausbildung zu wiederholen ist. 
89. 
Die Trichinenschauer haben sich, sofern sie als öffentliche Trichinenschauer weiterhin 
tätig zu sein wünschen, alle drei Jahre einer Nachprüfung vor einem hiermit beauftragten 
beamteten Tierarzte zu unterziehen. Hierbei ist unter sinngemäßer Anwendung der 
Bestimmungen in den 88 4 bis 6 festzustellen, ob der Prüfling in theoretischer und 
praktischer Hinsicht die behufs zuverlässiger Ausübung der Trichinen- und Finnenschau 
erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt. 
Die Nachprüfung ist bereits nach zwei Jahren erforderlich und hat im vollen 
Umfange der §#§ 4 bis 6 stattzufinden, wenn der Inhaber des Befähigungsausweises 
inzwischen als Trichinenschauer amtlich nicht tätig gewesen ist. 
Der Ausfall der Nachprüfung ist auf dem Befähigungsausweise von dem prüfenden 
Tierarzte zu vermerken. 
– 10. 
Die Gebühren für die Prüfung sowie für jede Wiederholung derselben betragen 
sechs Mark. 
Die Gebühren für jede Nachprüfung betragen vier Mark, im Falle des § 9 
Absatz 2 sechs Mark. 
Die Gebühren sind vor der Zulassung zur Prüfung oder Nachprüfung einzuzahlen. 
11. 
Approbierte Ärzte und Tierärzte sind zur Ausübung der Trichinenschau ohne be- 
sondere Prüfung zuzulassen. 
Personen, welche zur Zeit des Erlasses dieser Vorschriften bereits ein Jahr lang an 
einem öffentlichen Schlachthofe, bei welchem die Fleischbeschau unter tierärztlicher Leitung 
steht, oder bei einer öffentlichen Fleischbeschau für eingeführtes Fleisch als Trichinen-
	        
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