Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

  
  
  
  
  
Dafern das Besitztum in Gewerbeetablisse- 
ments, Geschäftsniederlassungen oder Ge— 
werbsanlagen und in Grundstücken besteht, 
die vom Besitzer zu gewerblichen 
Zwecken benutzt werden, 
nähere Bezeichnung des 
Gewerbeetablissements, 
der Geschäftsnieder- 
lassung oder Gewerbs- 
anlage unter Angabe des 
Gegenstandes der 
Fabrikation, des Handels- 
eder sonstigen Gewerbe- 
betriebes 
5½) 
Angabe, 
wie viel Arbeiter, Ar- 
beiterinnen, Gesellen, 
Werkfübrer, Kommis 
und andere Gewerbs- 
  
gebilfen von dem Be- 
lreffenden ständig be- 
schäftigt werden und 
wieviel von jeder Art 
10 
Schätzung 
des gemeinen 
Werts des der 
gewerblichen 
Niederlassung 
dienenden, 
nicht von der 
Grundsteuer 
betroffenen 
Anlage= und 
Betriebs- 
kapitals 
durch die Gemeindebehörde 
(bei Teilhabern anteiliger 
1 Betrag) 
11 12 
des Ein- 
kommens 
aus dem 
Besitztume 
  
Etwaige 
besondere Be- 
merkungen 
zur 
Erläuterung der 
Schätzung 
  
Anmerkungen der Bezirkssteuereinnahme 
Schätzungs-Nachweisung 
  
abgesendet « 
Besondere 
Bemerkungen 
am an 
114 15 is 
  
  
  
Mark Mark 
  
  
  
  
  
 
	        
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