Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
fuͤr das Königreich Sachsen. 
1. Stück vom Jahre 1903. 
  
  
  
Inhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, die Lehr= und Prüfungsordnung für die Realgymnasien betr. S. 1. — 
Berichtigung. S. 48. 
Nr. 1. Bekanntmachung, 
die Lehr= und Prüfungsordnung für die Realgymnasien betreffend; 
vom 22. Dezember 1902. 
Mit Allerhöchster Genehmigung sind zu der unter dem 15. Februar 1884 (G.= u. 
V.-Bl. S. 24 flg.) publizierten 
Lehr= und Prüfungsordnung für die Realgymnasien 
mehrfache Anderungen beschlossen worden. 
Infolge dieser Anderungen erhält die Lehr= und Prüfungsordnung für die Real- 
gymnasien die nachstehende Fassung. 
Dieselbe tritt mit dem Beginne des Schuljahres 190 3/04 in Kraft. Die Vor- 
schriften der Lehr= und Prüfungsordnung für die Realgymnasien vom 15. Februar 1884, 
soweit solche nicht in die neue Fassung aufgenommen worden sind, werden für den be- 
zeichneten Zeitpunkt aufgehoben. 
Die Bestimmungen der unter den Deutschen Staatsregierungen getroffenen Verein- 
barungen über gegenseitige Anerkennung der Realgymnasial-Reifezeugnisse werden durch 
die neue Lehr= und Prüfungsordnung nicht berührt. 
Dresden, am 22. Dezember 1902. 
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
v. Seydewitz. aott 
Otte. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 14. Januar 1903. 1
	        
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