Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Auf der obersten Stufe müssen sie ein in ihrem Gedankenkreise liegendes Thema 
ohne erhebliche Verstöße gegen die Denk= und Sprachgesetze sowie gegen den guten Ge- 
schmack in abhandelnder Form bearbeiten, auch über ihnen geläufige Stoffe sich mündlich 
im Zusammenhange aussprechen können. Weiter ist zu verlangen, daß sie mit dem all- 
gemeinen Entwickelungsgange der deutschen Literatur und mit den hauptsächlichsten Kunst- 
formen der Poesie und Prosa bekannt sind, endlich, daß sie eine Anzahl von Meister- 
werken deutscher Schriftsteller, insbesondere solcher von Lessing, Schiller und Goethe, mit 
Verständnis gelesen haben. 
10. Sexta: 4 Stunden. 
Besprechung kleiner Gedichte und Prosastücke aus dem Lesebuche, bei deren Auswahl 
auf die Lehraufgabe der Klasse in Geschichte Rücksicht zu nehmen ist; dabei Ubungen im 
richtigen, sinngemäßen Lesen. Nacherzählen. Lernen und Vortragen der in dem Kanon 
(§ 11, 1) der Anstalt aufgenommenen Gedichte, gelegentlich auch kleiner Prosastücke. 
Die Lehre vom einfachen Satze und seinen wesentlichsten Erweiterungen. Das 
Wichtigste über die Wortklassen, Deklination und Konjugation. 
Einübung der Rechtschreibung und der Hauptregeln der Zeichensetzung, möglichst im 
Anschlusse an das Lesebuch und die syntaktische Unterweisung. 
Wöchentlich eine schriftliche Arbeit; kleine Aufsätze (im wesentlichen nur Nach- 
erzählungen) abwechselnd mit orthographischen und grammatischen Übungen. 
Quinta: 4 Stunden. 
Fortsetzung der ÜUbungen im Lesen und Nacherzählen an der Hand des Lesebuchs. 
Wegen der Auswahl siehe das für Sexta Bemerkte. Lernen und Vortragen der nach 
dem Kanon der Klasse zufallenden Gedichte und Prosastücke, Wiederholung der in Sexta 
gelernten. 
Die noch übrigen Erweiterungen des einfachen Satzes. Beiordnung und Unter- 
ordnung der Sätze, Satzgefüge. Eingehendere Besprechung der Relativsätze. Ergänzung 
des in der vorhergehenden Klasse über die Wortklassen Mitgeteilten (Für-, Vor= und 
Bindewörter). Genaueres über die Deklination und Konjugation. 
Vervollständigende Einübung der Rechtschreibung und Zeichensetzung. 
Wöchentlich eine schriftliche Arbeit, kleine Aufsätze (reiere Wiedergabe von Gehörtem 
oder Gelesenem, leichte Beschreibungen) abwechselnd mit orthographischen und gramma- 
tischen Ubungen. 
Quarta: 3 Stunden. 
Lektüre, Memorieren und Vortragen wie in der Klasse vorher. Bedacht zu nehmen 
ist auf Gruppierung der Lesestücke nach dem Inhalte, den Verfassern, der Form. 
Verteilung 
des Unter- 
richtsstoffs.
	        
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