Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

Bemerkungen. 
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größeren Dichtungen von Goethe und Schiller sind in der Klasse zu lesen und zu er- 
läutern. Der Unterricht hat bei geeignetem Anlasse auch auf wichtige Werke der antiken, 
französischen und englischen Literatur Bezug zu nehmen; durchzunehmen ist mindestens 
eine antike Tragödie in Ubersetzung. Zum Schlusse ein orientierender Überblick über 
die Dichtung vom Tode Goethes bis zur Gegenwart; es ist dafür zu sorgen, daß die 
Schüler einzelne der hauptsächlichsten Erscheinungen aus dieser Zeit durch Privatlektüre 
kennen lernen. 
Ubungen und Aufsätze wie in Unterprima. 
& 11. 1. An jeder Anstalt muß für den deutschen Unterricht der Unter= und 
Mittelklassen ein eingehender Lehrplan vorhanden sein, der die Lehraufgaben der einzelnen 
Klassen genauer auszuführen und abzugrenzen, ferner einen Kanon der jedenfalls zu 
behandelnden und auswendig zu lernenden Gedichte zu enthalten hat. Wünschenswert 
ist, daß er auch Winke gibt wegen der den Schülern zu empfehlenden Privatlektüre. 
2. Die grammatische Unterweisung hat in der Regel, zumal in den Unterklassen, 
den Gang einzuhalten, daß von bestimmten einzelnen Spracherscheinungen aus auf die 
Gesetze hingeleitet und die Regeln aus Beispielen entwickelt werden. Wichtig ist, daß 
dieser Unterricht durch mündliche Ubungen der verschiedensten Art (Analysen von Sätzen, 
Bildung von Beispielen nach gegebener Weisung, leichte kleine Denkübungen 2c.) belebt wird. 
3. Die Erklärung der Schriftwerke hat sich auf das zum Verständnisse Unentbehr= 
liche zu beschränken. Zu vermeiden ist eine kleinlich zergliedernde oder unnütze Gelehrsam- 
keit herbeiziehende Behandlung umfangreicherer Dichtungen. In der Regel sind von 
solchen in der Klasse nur ausgewählte Stellen zu lesen; das Ubrige ist abschnittweise zu 
Privatlektüre aufzugeben und im Unterrichte nachträglich zu besprechen. Ein Haupt- 
augenmerk ist darauf zu richten, daß jede bedeutende Dichtung nicht nur im einzelnen, 
sondern auch als Ganzes recht verstanden und genossen wird. — Das Lesen ausgewählter 
Abschnitte aus mittelhochdeutschen Dichtungen in der Ursprache kann im Hinblick auf die 
vielfachen anderen Lehraufgaben der Oberklassen nur in dem Falle ausnahmsweise 
verstattet werden, wenn der Lehrer das Geschick besitzt, die dazu erforderlichen Sprach- 
kenntnisse den Schülern ohne sonderliche Belastung auf induktivem Wege nebenbei mit bei- 
zubringen. Jedenfalls ist eine besondere Genehmigung des Ministeriums dazu erforderlich. 
4. Es erscheint geboten, daß in den Oberklassen neben den in größeren Zwischen- 
räumen zu liefernden umfänglicheren Aufsätzen von Zeit zu Zeit kurze Klassenarbeiten 
geschrieben werden, bei welchen das Absehen lediglich auf knappe, zutreffende und wohl- 
geordnete Wiedergabe eines den Schülern aus dem Unterrichte der Anstalt geläufigen 
Stoffes gerichtet ist. 
Die Bestimmung des Näheren bleibt den einzelnen Schulen überlassen.
	        
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