Nr. 24. Bekanntmachung,
Veränderungen hinsichtlich einzelner Medizinalbezirke betreffend;
vom 7. März 1903.
Mit dem 1. März dieses Jahres sind die Gefangenanstalten zu Chemnitz nebst deren
Zweiganstalt, sowie zu Zwickau den Medizinalbezirken Chemnitz und Zwickau entnommen
und zu besonderen Medizinalbezirken erhoben worden.
Dresden, am 7. März 1903.
Minifterium des Innern.
v. Metzsch.
Nr. 25. Bekanntmachung,
die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte
betreffend;
vom 12. März 1903.
Kreher.
Die von dem Herrn Reichskanzler erlassene Bekanntmachung über Ausdehnung des
Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte vom 5. März 1903 wird nach—
· — stehend für das Königreich Sachsen zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Dresden, am 12. März 1903.
Finanzminifterium.
Dr. Ruͤger.
Naumann.
Berlin, den 5. März 1903.
Auf Grund des Artikel 1 u des Gesetzes, betreffend einige Anderungen von Bestim-
mungen über das Postwesen vom 20. Dezember 1899 (R.-G.-Bl. S. 7 15 bis 719)
wird der Geltungsbereich der Ortstaxe (§ 50, 7 des Gesetzes über das Postwesen des
Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871) auf die in dem nachstehenden Nachtrags-
Verzeichnis aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Kraetke.