Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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5. Dem deutschen Unterrichte der Oberklassen fällt, dafern nicht in Oberprima eine 
besondere Stunde für philosophische Propädeutik (siehe § 1) angesetzt ist, die Verpflichtung 
zu, den Schülern das Allernötigste aus der Logik und Psychologie im Anschlusse an ge- 
eignete Lektürestoffe, die Dispositionsübungen oder die Besprechung der Arbeiten mitzuteilen. 
Tateinisch. 
& 12. Auf der Grundlage sicheren grammatischen Wissens gewonnenes Verständnis 
leichterer Schriftwerke aus der klassischen Periode der römischen Literatur. 
Beim Abschlusse des Schulkursus muß der Schüler im stande sein, ihm vorgelegte 
Stellen aus Schriftwerken, die in den Bereich der Schullektüre fallen, bei einiger Nach- 
hilfe bezüglich selten vorkommender Wörter ohne Vorbereitung zu übersetzen, sich auch 
darüber ausweisen können, daß er im römischen Staats= und Kriegswesen, in der lateini- 
schen Metrik und in der Literaturgeschichte des klassischen Zeitalters insoweit Bescheid weiß, 
als dies zum Verständnisse der von ihm gelesenen Schriftsteller, soweit die Schulgattung 
ein solches zu vermitteln hat, erforderlich ist. 
13. Sexta: 9 Stunden wöchentlich. 
Regelmäßige Formenlehre, je nach dem Stande der Klasse bis einschließlich oder 
ausschließlich der verba deponentia, unter vorläufiger Ausscheidung alles zunächst Ent- 
behrlichen. Syntaktisches gelegentlich, soweit es zum Verständnisse des einfachen Satzes 
nötig ist. 
Aneignung eines nach Auswahl und Umfang sorgfältig zu bemessenden Wortschatzes. 
Übersetzen aus dem Latein und in das Latein unter steten Ubungen im Konstruieren. 
Wöchentlich eine schriftliche Arbeit, darunter Hausarbeiten nach Bedarf. 
Quinta: 9 Stunden. 
Wiederholung und Ergänzung der regelmäßigen Formenlehre, Durchnahme der un- 
regelmäßigen unter vorläufiger Ubergehung des minder Wichtigen. Einige Hauptregeln 
der Syntax (die gebräuchlichsten Konjunktionen, Acc. c. inf., Part. conj. und Abl. 
abs., Präpositionen 2c.). Ubungen wie in Sexta. Seripta und Extemporalia wöchent- 
lich abwechselnd. 
Quarta: 7 Stunden. 
Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre. Die Hauptregeln der gesamten 
Syntax unter Beschränkung auf das für den nächsten Gebrauch Unentbehrliche. Ubersetzen 
in das Latein, Lektüre ausgewählter Abschnitte aus einem Lesebuche geschichtlichen Inhalts 
unter Anleitung zur schriftlichen Vorbereitung. Scripta und Extemporalia wöchentlich 
abwechselnd. 
2* 
Lehrziel. 
Verteilung 
des Unter— 
richtsstoffs.
	        
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