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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
11. Stück vom Jahre 1903.
Juhalt: Nr. 30. Bekanntmachung, die weitere Ausführung des Reichs-Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetzes
vom 3. Juni 1900 betr. S. 409.
—"
Nr. 30. Bekanntmachung,
die weitere Ansführung des Reichs-Schlachtvieh= und Fleischbeschau-
gesetzes vom 3. Juni 1900 betreffend;
vom 31. März 1903.
liteer Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 27. Januar
dieses Jahres zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh-
und Fleischbeschau rc. sowie auf die derselben unter O beigedruckten, vom Bundesrat
erlassenen Ausführungsbestimmungen (G.= u. V.-Bl. 1903 S. 75 flg.) werden drei
neuerliche Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 27. dieses Monats, betreffend
a) die Abänderung der Ausführungsbestimmungen A, C und D zu dem Schlachtvieh-
und Fleischbeschaugesetze;
b) Ergänzung der Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer;
xc) die Abänderung des Verzeichnisses der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das
in das Zollinland eingehende Fleisch;
hierdurch nachstehend zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Dresden, den 31. März 1903.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch. dier
leße.
Ausgegeben zu Dresden den 11. April 1903. 57