Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

409 
     
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
11. Stück vom Jahre 1903. 
  
  
  
Juhalt: Nr. 30. Bekanntmachung, die weitere Ausführung des Reichs-Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetzes 
vom 3. Juni 1900 betr. S. 409. 
  
  
—" 
Nr. 30. Bekanntmachung, 
die weitere Ansführung des Reichs-Schlachtvieh= und Fleischbeschau- 
gesetzes vom 3. Juni 1900 betreffend; 
vom 31. März 1903. 
liteer Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 27. Januar 
dieses Jahres zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- 
und Fleischbeschau rc. sowie auf die derselben unter O beigedruckten, vom Bundesrat 
erlassenen Ausführungsbestimmungen (G.= u. V.-Bl. 1903 S. 75 flg.) werden drei 
neuerliche Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 27. dieses Monats, betreffend 
a) die Abänderung der Ausführungsbestimmungen A, C und D zu dem Schlachtvieh- 
und Fleischbeschaugesetze; 
b) Ergänzung der Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer; 
xc) die Abänderung des Verzeichnisses der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das 
in das Zollinland eingehende Fleisch; 
hierdurch nachstehend zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Dresden, den 31. März 1903. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. dier 
leße. 
Ausgegeben zu Dresden den 11. April 1903. 57 
 
	        
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