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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
20. Stück vom Jahre 1903.
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Juhalt: Nr. 61.g. Dekret wegen-Konzessionierung derEisenbahnvons Adorf nach Roßbach. S. 519. — JNr. 62.
Bekanntmachung, einen anderweiten Nachtrag zu den Statuten des Albrechtsordens betr. S. 525. —
Nr. 63. Berordnung, die Verlängerung der Deklarationsfrist in Einkommen- und Ergänzungssteuersachen
betr. S. 526. — Nr. 64. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungs= und Ersatzwahlen zur II. Kammer
der Ständeversammlung betr. S. 527.
Nr. 61. Dekret
wegen Konzessionierung der Eisenbahn von Adorf nach Roßbach;
vom 18. August 1903.
Wöon, Georg, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 20c.
tun hiermit kund, daß Wir der Aktiengesellschaft Lokalbahn Asch — Roßbach zu Wien
zum Bau und Betriebe einer normalspurigen Eisenbahn von Adorf nach Roß-
bach in Böhmen für die auf Unserem Landesgebiete gelegene Teilstrecke die Konzession
unter den aus der Anlage □Ö ersichtlichen Bedingungen erteilt haben.
Wir wollen, daß diesen Konzessionsbedingungen von jedermann, den es angeht, auf
das Genaueste Folge geleistet werde, und haben zu Urkund dessen dieses
Konzessionsdekret
unter eigenhändiger Vollziehung erteilt, demselben auch Unser Königliches Siegel bei-
drucken lassen.
Gegeben zu Dresden, am 18. August 1903.
Georg von Metzsch.
Georg.
Dr. Wilhelm Rüger.
Ausgegeben zu Dresden den 11. September 1908. 75