Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

– 525 — 
Nr. 62. Bekanntmachung, 
einen anderweiten Nachtrag zu den Statuten des Albrechtsordens betreffend; 
vom 28. August 1903. 
Wn, Georg, von GOTTEsS Gnaden König von Sachsen 
ꝛc. ꝛc. ꝛc. 
haben auf Vortrag des Gesamtministeriums und des Ordenskanzlers zur Erhöhung der 
Auszeichnung bei Verleihung des goldenen Sterns zum Großkreuz des Albrechtsordens 
beschlossen, diesem eine silberne Krone hinzuzufügen und zu diesem Zwecke dem nach- 
stehenden Nachtrage zu den Statuten des Albrechtsordens vom 31. Dezember 1850 
Unsere Genehmigung erteilt. 
Dieser Nachtrag wird im Anschlusse unter O zur öffentlichen Kenntnis gebracht, 
wonach sich Alle, die es angeht, zu richten haben. 
Dresden, am 28. August 1903. 
  
Georg von Metzsch. 
Nachtrag 
zu den Statuten des Königlich Sächsischen Albrechtsordens 
vom 31. Dezember 1850. 
Wn. Georg, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 2. 2. 
haben beschlossen, 
bei Verleihung des Großkreuzes des Albrechtsordens in geeigneten Fällen zu 
weiterer Erhöhung der in den Statutennachträgen vom 30. April 1883 und 
vom 21. April 1893 bereits vorgesehenen Auszeichnung den goldenen Stern 
mit silberner Krone aushändigen zu lassen.
	        
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