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angeordnet worden ist, hat das Ministerium des Innern gemäß § 24 des Gesetzes, die
Wahlen für die ll. Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 28. März 1896
die nachgenannten Wahlkommissare ernannt und zwar für den
1.
4.
1.
1.
2.
11.
12.
15.
19.
21.
23.
24.
10.
11.
12.
Wahlkreis der Stadt Dresden
den Stadtrat Köppen daselbst,
Wahlkreis der Stadt Dresden
den Stadtrat Professor Dr. phil. Lehmann daselbst,
Wahlkreis der Stadt Leipzig
den Stadtrat Dr. Wagler daselbst,
Wahlkreis der Stadt Chemnitz
den Oberbürgermeister Dr. jur. Beck daselbst,
städtischen Wahlkreis
den Regierungsrat Dost zu Bautzen,
städtischen Wahlkreis
den Bürgermeister Lobeck zu Grimma,
städtischen Wahlkreis
den Bürgermeister Heydemann zu Pegau,
städtischen Wahlkreis
den Amtshauptmann Ebmeier zu Glauchau,
städtischen Wahlkreis
den Bürgermeister Wilisch zu Annaberg,
städtischen Wahlkreis
den Bürgermeister Dr. jur. Reichardt zu Kirchberg,
städtischen Wahlkreis
den Oberbürgermeister Dr. jur. Schmid zu Plauen,
städtischen Wahlkreis
den Amtshauptmann Dr. jur. Junck zu Olsnitz,
Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann von Kirchbach zu Bautzen,
Wahlkreis des platten Landes
den Regierungsassessor Dr. jur. Eras zu Bautzen,
Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann Dr. jur. Krug von Nidda zu Dresden-Altstadt,
Wahlkreis des platten Landes
den Bezirksassessor Freiherrn von Wagner zu Pirna,
Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann Freiherrn von Teubern zu Pirna,