Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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J 
Verzeichnis 
der 
bei dem Abschlusse der Rechnung auf das Jahr 1904 in Rest verbliebenen 
Grundstener. 
  
  
  
RNestbetrag 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 
des 6 Name auf frühere auf das laufende Jahr Angaben 
Kontos Jahre, lt. Pfen- über die Restursache und 
im des des vor- auf die 4as den Stand des Beitreibungs- 
Grund- Restanten jährigen Betrag nigsab 
steuer- Restver- Termine, pro verfahrens 
kataster zeichnisses Einheit 
I 2 3 67 8 
——. 
52 N. N. 6 36 12 « 1.u2. Überschuldung,Aus- 
1904 pfändung war wieder— 
holt erfolglos, Zwangs- 
versteigerung des Grund- 
stücks in Aussicht. 
83 N. N. — — 3 desgl. J Armut, Auspfändung 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
voraussichtlich erfolglos. 
Der Rückstand wird 
durch die noch vorzu- 
nehmende Abschreibung 
der Steuereinheiten des 
abgebrannten Hauses in 
der Hauptsache zur Er- 
ledigung gelangen. 
  
  
Summe 
6 * 16 22 
  
  
22 ¼8 58 3S. 
  
  
6 Daß vorstehend verzeichnete Reste wirklich noch außenstehen und aus 
Ursachen nicht einzubringen gewesen sind, wird hiermit pflichtmäßig versichert. 
Der Stadtrat. 
N. N., 
Bürgermeister. 
(N. N., 
Gemeindevorstand.) 
  
den dabei angegebenen 
N. N., 
Stadtsteuereinnehmer. 
(N. N., 
Ortssteuereinnehmer.) 
Anmerkung: Ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Steuereinnehmer, so ist das Restverzeichnis neben 
diesem von einem andern Mitgliede der Gemeindevertretung zu vollziehen.
	        
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