— 545 —
B.
Bechnung
Steuergemeinde N. N.
über
Einkommensteuer
auf das Jahr 1904.
Betrag
——
l
98 — Einnahme-Reste aus früheren Jahren — lt. des vorjährigen Restverzeichnisses —,
38 410 — Solleinkommen — nach Maßgabe des abgeschlossenen Katasters —,
1 714 25 Zuwachs — lt. Liste a —
7
3086 62 und zwar:
3 026 ¼ 12 J— Wegfall — lt. Liste b —,
23 „ — „ Erlasse — lt. Liste c —,
37 „ 50 „ Erstattungen — lt. Liste d —,
3086.¼ 62 J Summe wie oben.
37 135 63 Netto-Solleinkommen. Hiervon:
l
194 25 Summe der verbleibenden Einnahme-Reste — lt. Verzeichnis e —,
1
1.
40 222 # 25 Summe. Davon:
l
ergibt:
38 Summe der Ist-Einnahme, welche der Königl. Bezirkssteuereinnahme gewährt worden ist mit:
240 12 J durch Anrechnung der Gebühren für die den Gemeindebehörden außer der
Steuererhebung obliegenden Geschäfte nach 0,65% der Ist-Einnahme,
lt. Quittung,
831 „ 18 „ durch Anrechnung der Gebühren für die Erhebung nach 2,25 % der Ist-
Einnahme, lt. Quittung, und
35 870 „ 08 „ durch bare Lieferung,
36 941 4+ 38 J Summe wie oben.
N. N. an 190
Der Stadtrat. N.
N. N., N.,
Bürgermeister. Stadtsteuereinnehmer.
N. N.
(N. N., (N. J.,
Gemeindevorstand.) Ortssteuereinnehmer.)
Anmerkung: Ist der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Steuereinnehmer, so ist die Rechnung neben diesem
von einem andern Mitgliede der Gemeindevertretung mit zu vollziehen.
Nach § 96 d. Ausf. V. z. Eink. St. Ges. ist es gestattet, in der Zuwachsliste die hinzutretenden Steuer-
pflichtigen — abweichend von dem Muster — in alphabetischer Ordnung aufzuführen.
In der Wegfallsliste sind die Einträge — wie das Muster ergibt — in der Weise zu ordnen,
daß zunächst diesenigen auf Grund des vorjährigen Restverzeichnisses, sodann die auf Grund des Katasters und
am Schlusse diejenigen auf Grund der Zuwachsliste auftreten.