Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

  
Vertreters 
  
letzter 
Stand. Wohnort. 
Angabe, 
ob die Arbeitskarte 
auf Antrag oder mit 
Zustimmung des 
gesetzlichen Vertreters 
oder nach Ergänzung 
dieser Zustimmung 
durch die Gemeinde- 
behörde ausgestellt ist. 
Gewerblicher 
Betrieb, 
in dem das Kind 
beschäftigt werden 
soll. 
  
Bemerkungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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