Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Alle für den Gesang ausreichend befähigten Schüler der Mittel- und Oberklassen 
aber werden wöchentlich in einer Stunde nach Stimmen getrennt und in einer zweiten 
Stunde (Chorsingstunde) gemeinsam unterrichtet. Einzuüben sind dabei schwierigere 
Lieder und Choräle, Motetten, dann und wann auch größere Gesangwerke oder Teile 
aus solchen. 
Turnen. 
40. In allen Klassen sind nach festen, vom Leichteren zum Schwereren fort- 
schreitenden Lehrgängen Frei-, Ordnungs= und Gerätübungen zu betreiben. 
Die zweckmäßige Erteilung des Turnunterrichts wird von dem Direktor der Turn- 
lehrer-Bildungsanstalt in Dresden überwacht. 
Für Schüler, welche besondere Neigung und Befähigung zum Turnen haben, ist an 
jeder Schule außer den Klassenstunden noch eine besondere wöchentliche Turnstunde (Kür- 
turnstunde) einzurichten, in der sie unter Leitung des Lehrers schwierigere Gerätübungen 
nach freier Wahl vornehmen können. An größeren Anstalten werden zweckmäßig mehrere 
wöchentliche Kürturnstunden für getrennte Gruppen von Turnenden abgehalten. 
Die Pflege der Bewegungsspiele außerhalb der Schulzeit, soweit sie sich innerhalb 
der Grenzen des Zweckmäßigen halten, ist von der Schule zu begünstigen, unter Umständen 
auch durch besondere Einrichtungen zu fördern. 
Stundenplan. 
## 41. Gemäß den vorstehenden Bestimmungen wird der Unterricht an den Real- 
gymnasien in den einzelnen Klassen und Fächern nach folgendem (siehe Seite 32) Ge- 
samtstundenplan erteilt. 
642. Zu Abweichungen von diesem Stundenplane bedarf es der Genehmigung des 
Ministeriums; diese Genehmigung wird aber nur erteilt werden, wenn die gestellten 
Anträge genügend begründet sind, durch die beantragten Abweichungen die sichere Er- 
reichung der Lehrziele nicht gefährdet und die § 41 für die einzelnen Klassen vorge- 
schriebene Gesamtzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden nicht, oder höchstens ganz 
unerheblich vermehrt wird. 
Vor Ostern jedes Jahres und, wenn erhebliche Anderungen vorgenommen werden 
sollen, auch vor Michaelis, ist der ausgeführte Stundenplan der Anstalt vom Rektor 
an das Ministerium zur Genehmigung einzusenden (Ausführungsverordnung vom 
29. Januar 1877 § 3). Diesem ist eine Ubersicht beizufügen, welche die Verteilung des 
Unterrichts auf die Lehrer und Klassen veranschaulicht, ein Verzeichnis der für die fremd- 
sprachliche Klassenlektüre in Aussicht genommenen Schriftwerke, endlich eine die Verteilung 
der Religionsstunden auf die Lehrer des Faches veranschaulichende besondere Tabelle. 
Stundenplan. 
Einhaltung 
des Stunden- 
planes.
	        
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