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Sollte eine öffentliche Zustellung erforderlich werden, so sind von Uns weitere Be-
fehle einzuholen. Wir behalten Uns auch im übrigen vor, im Falle des Bedarfs andere
Bestimmungen über das Verfahren zu treffen.
Gegeben zu Dresden, am 30. Dezember 1902.
Georg.
Dr. Viktor Alerander Otto.
Nr. 5. Bekanntmachung,
die Umbezirkung der Kirchengemeinden Cotta, Kaditz und Plauen aus der
Ephorie Dresden II in die Ephorie Dresden I sowie die Ordnung der
weltlichen Koinspektionsverhältnisse bei denselben und bei der Kirchen-
gemeinde Löbtau betreffend;
vom 30. Dezember 1902.
Aus Anlaß der am 1. Januar 1903 bevorstehenden Vereinigung der Landgemeinden
Cotta, Kaditz, Mickten, Trachau, Übigau, Plauen, Löbtau und Naußlitz mit der Stadt—
gemeinde Dresden haben die in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister unter
Zustimmung der Königlichen Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts und des
Innern dazu Genehmigung erteilt, daß von dem gedachten Zeitpunkte der Vereinigung
an die Kirchengemeinden Cotta, Kaditz und Plauen aus dem Bezirke der Ephorie
Dresden II in den Bezirk der Ephorie Dresden I übergehen und in Ansehung der welt-
lichen Koinspektionsverhältnisse der Stadtrat zu Dresden bei den Kirchengemeinden Cotta
und Kaditz sowie bei der schon jetzt der Ephorie Dresden I zugehörigen Kirchengemeinde
Löbtau an Stelle und bei der Parochie Plauen neben der Amtshauptmannschaft
Dresden-Altstadt als weltliches Mitglied in die Kircheninspektion eintritt.
Dresden, am 30. Dezember 1902.
Evangelisch-lutherisches Landeskonfistorium.
v. Zahn.
Hildemann.