Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Nr. 6. Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung der Landrentenbank-, 
Landeskulturrentenbank= und Altersrentenbankverwaltung 
betreffend: 
vom 2. Januar 1903. 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß an Stelle 
des ausgeschiedenen Geheimen Regierungsrates Dr. Krische vom 1. laufenden Monats 
ab der Vortragende Rat im Ministerium des Innern, Geheime Regierungsrat Dr. Genthe 
der Landeskulturrentenbankverwaltung als Kommissar beigegeben wird. 
Die Verwaltung der bezeichneten drei Banken besteht daher aus 
dem Ministerialdirektor im Finanz-Ministerium, 
Geheimen Rat Dr. Schroeder, 
dem Vortragenden Rate im Finanz-Ministerium, 
Geheimen Finanzrat Haymann 
und 
dem Finanzhauptkassirer, Hofrat Petzold, 
und es tritt ihr für die Geschäfte der Landeskulturrentenbank 
der Vortragende Rat im Ministerium des Innern, 
Geheime Regierungsrat Dr. Genthe 
als Mitglied hinzu. 
Die Bekanntmachung vom 7. Juli 1902 G.= u. V.-Bl. S. 255) findet hierdurch 
ihre Erledigung. 
Dresden, den 2. Januar 1903. 
Finanz-Minifterium. 
Dr. Rüger. 
Naumann.
	        
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