Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

  
  
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
  
  
Bezeichnung 
der Behörden, an 
welche die Bewer— 
bungen zu richten sind, 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ift, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
27. Tandes-Heil- 
(Candes - Blindenanstalt, Landes-Er- 
zichungsanstalten für schwachsinnige und 
für sittlich gefährdete Kinder, Landes- 
Straf- und Korrektions-Anstalten nebft 
zugehörigen Hkonomien. 
Hausdienstbeamte), insoweit solche nicht 
gelernte Handwerker sein müssen, 
Aufseher bei den Straf= und Korrektions= 
anstalten ##), 
* Oberaufseher bei den Straf= und Korrek- 
tionsanstalten, 
Expedienten, 
* Bureauassistenten, 
* Sekretäre. 
28. Dreodner Journal. 
Expedient, 
* Bureauassistent, 
* Inspektor. 
29. Statistisches Zurrau. 
Expedienten, 
* Bureauassistenten, 
* Sekretäre. 
30. Baudirektion im des 
Innern. 
* Bureauassistent. 
Ministerium 
31. Badeverwaltung zu Elster. 
Wegewärter, 
Expedient, 
* Sekretär. 
und Pfleg - Anstalten, 1 
  
  
zur Hälfte. 
aborechselnd. 
zur Hälfte. 
. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
Direktionen und 
Verwaltungen der 
Landesanstalten. 
  
  
Minnisterium des 
Innern, 
IV. Abteilung. 
Ministerium des 
6 Innern. 
Ministerium des 
Innern. 
Ministerium des 
Innern, 
IV. Abteilung. 
Ministerium des 
Innern, 
IV. Abteilung. 
  
  
i 
s 
Unter Haugdienst- 
beamten werden alle 
unteren Beamten 
verstanden, die nicht 
zum Bureau-, Auf- 
sichts= oder Pfleger- 
dienste gehören. 
) 
) Ausgenomm en 
bleiben die Stellen, 
bei denen Hand- 
werks= oder sonstige 
technische Kenntnisse 
erforderlich sind. 
Die Stelle wird in 
der Regel aus dem 
Bureaupersonale 
der Landesanstalten 
besetzt.
	        
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