Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

— 423 — 
An die Armee! 
Nach wenig mehr als zwei Jahren steht die Armee von neuem trauernd an dem Sarge 
ihres verewigten Kriegsherrn, der sie nicht bloß den größten Teil des glorreichen Feld— 
zugs von 1870/71 von Sieg zu Sieg geführt, sondern auch im Frieden weit über ein 
Vierteljahrhundert in seiner Eigenschaft als kommandierender General auf einen hervor- 
ragenden Stand der Ausbildung gebracht hat. Auch nachdem Er den Thron bestiegen, 
wachte Sein erprobtes Feldherrnauge über die Ausbildung der Truppen, soweit Sein 
schweres körperliches Leiden dies zuließ. 
Von Meiner frühesten Jugend an war die Armee Meine ganze Liebe. Wie Ich bis 
jetzt in jedem Dienstgrade nur Freude an ihr erlebt habe, so hoffe Ich auch, daß die 
Armee unter Mir wie unter Meinen Vorgängern getren ihrer glorreichen Vergangenheit 
im Krieg wie im Frieden ihren ehrenvollen Platz im großen deutschen Heere behaupten wird. 
Pillnitz, den 15. Oktober 1904. 
Friedrich August. 
  
Nr. 89. Bekanntmachung, 
die über das Allerhöchste Versprechen wegen Aufrechterhaltung der Ver- 
fassung ausgefertigte Urkunde betreffend; 
  
vom 17. Oktober 1904. 
Uber das von Sr. Majestät dem Könige bei dem Antritte der Regierung verfassungs— 
mäßig abgegebene Versprechen ist Allerhöchster Anordnung zufolge die nachstehends ab— 
gedruckte Urkunde in doppelten Exemplaren ausgefertigt worden, wovon das eine Exemplar 
den beiden Kammerpräsidenten der letzten Ständeversammlung eingehändigt, das zweite 
Exemplar aber den Oberlausitzer Ständen zur Aufbewahrung im ständischen Archive 
übergeben worden ist. 
Dresden, den 17. Oktober 1904. 
Gesamtministerium. 
v. Metzsch. 
bsch Knüpfer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.