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1. Dem 3. Wahlkreise der Stadt Leipzig tritt das mit dieser vereinigte Rittergut
Lößnig hinzu.
2. Zum 2. Wahlkreise der Stadt Chemnitz gehört jetzt auch die mit dieser ver—
einigte frühere Landgemeinde Hilbersdorf, welche damit aus dem 31. Wahlkreise des
platten Landes ausscheidet.
3. Die mit der Stadt Zwickau vereinigte frühere Landgemeinde Eckersbach tritt
dem Wahlkreise dieser Stadt hinzu und scheidet damit aus dem 40. Wahlkreise des platten
Landes aus.
4. Infolge Vereinigung mit der Stadt Kamenz scheidet die frühere Landgemeinde
Spittel aus dem 8. Wahlkreise des platten Landes aus und tritt dem 2. städtischen
Wahlkreise hinzu.
5. Die mit der Stadt Lommatzsch vereinigten früheren Landgemeinden Messa
und Domselwitz scheiden aus dem 18. Wahlkreise des platten Landes aus und treten
dem 7. städtischen Wahlkreise hinzu.
6. Dem 23. städtischen Wahlkreise treten die mit der Stadt Plauen vereinigten
Orte Reusa, Kleinfriesen, Sorga und Tauschwitz mit Rittergut Reuso hinzu;
sie scheiden damit aus dem 44. Wahlkreise des platten Landes aus.
7. Die zum 3. Wahlkreise des platten Landes gehörigen Landgemeinden Reichenau
klösterlichen Anteils und Reichenau Zittauer Anteils sind zu einer Land-
gemeinde unter dem Namen Reichenau vereinigt worden.
8. Die Schreibweise der Ortschaft Rußdorf im 3. Wahlkreise des platten Landes
ist jetzt Rusdorf, der Ortschaft Pohrsberg im 9. Wahlkreise des platten Landes
Borsberg, der Ortschaft Starrbach im 17. Wahlkreise des platten Landes
Starbach, und der Ortschaft Griesbach im 33. Wahlkreise des platten Landes
Grießbach.
9. Die zum 10. Wahlkreise des platten Landes gehörigen Gemeinden Omsewitz
und Burgstädtel sind zu einer Landgemeinde unter dem Namen Omsewitz vereinigt
worden.
10. Die zum 22. Wahlkreise des platten Landes gehörige Gemeinde Großdeuben
mit Debitzdeuben führt jetzt den Namen Großdeuben.
11. Die zum 23. Wahlkreise des platten Landes gehörigen Gemeinden Groß= und
Kleinwiederitzsch sind zu einer Landgemeinde unter dem Namen Wiederitzsch ver-
einigt worden.