Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1905. (71)

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Nr. 35. Verordnung, 
eine Abänderung in der Begrenzung und in der Bezeichnung 
von Bestandteilen der Landtagswahlkreise betreffend; 
vom 17. Mai 1905. 
Des Verzeichnis der den einzelnen Wahlkreisen für die Wahlen zur II. Kammer der 
Ständeversammlung zugehörigen Orte und Ortsteile in der Beilage B der Ausführungs- 
verordnung vom 10. Oktober 1896 (G. u. V.-Bl. S. 152 flg.) wird in folgenden Punkten 
abgeändert: 
Die Landgemeinde Richzenhain scheidet infolge Vereinigung zu einem Teile mit 
der Stadt Waldheim, zum andern Teile mit der Stadt Hartha aus dem 28. Wahl- 
kreise des platten Landes aus und tritt zum Teil dem 9. und zum Teil dem 1 1. städtischen 
Wahlkreise hinzu. 
Dresden, den 17. Mai 1905. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Sander. 
  
Nr. 36. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn 
Sebnitz — Nirdorf i. Bö. betreffend; 
vom 30. Mai 1905. 
  
Neochdem die auf Grund des Staatsvertrages zwischen Sachsen und Österreich-Ungarn, 
mehrere Eisenbahnanschlüsse an der sächsisch-österreichischen Grenze betreffend, vom 27. No- 
vember 1898 (G.= u. V.-Bl. 1899 S. 6) erbaute normalspurige Nebeneisenbahn Sebnitz— 
Nixdorf i. Bö. fertiggestellt worden ist und die wegen der Einführung dieser Linie auf dem 
Bahnhofe Sebnitz erforderlich gewordenen Bauten beendet sind, wird der Betrieb auf der 
genannten Eisenbahnlinie am 
1. Juni 1905 
eröffnet werden.
	        
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