Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1905. (71)

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Den Betrieb der Bahn führt in Gemäßheit des Konzessionsdekretes vom 5. Februar 
1903 (G.= u. V.-Bl. S. 243) die k. k. priv. Böhmische Nordbahngesellschaft in Prag. 
Für die auf Königlich Sächsischem Staatsgebiete gelegene Teilstrecke Sebnitz — Landes- 
grenze dieser. Nebenbahn finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung enthaltenen 
Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung. 
Dresden, am 30. Mai 1905. 
Finanzministerium. 
Dr. Rüger. 
Naumann. 
  
Nr. 37. Verordnung, 
Veränderungen der Dienstbezeichnung und des Hofrangs der technischen 
Steuerbeamten und der Beamten des Domänen-Vermessungs-Bureaus 
betreffend: 
vom 2. Juni 1905. 
  
Mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs treten hinsichtlich der Dienstbezeichnung 
und des Hofrangs der technischen Steuerbeamten und der Beamten des Domänen-Ver- 
messungs-Bureaus am 1. Juli 1905 folgende Veränderungen ein: 
1. 
Die Vorstände des Zentralbureaus für Steuervermessung und des Domänen-Ver— 
messungs-Bureaus führen den Titel 
Vermessungsdirektor, 
die Stellvertreter der Vorstände dieser Behörden den Titel 
Obervermessungsinspektor. 
2. 
Die Vermessungsingenieure beim Zentralbureau für Steuervermessung und beim 
Domänen-Vermessungs-Bureau führen 
a) soweit sie die zweite Hauptprüfung für den höheren technischen Staatsdienst im Fache 
der Geodäsie zurückgelegt haben, den Titel 
Vermessungsinspektor,
	        
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