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Nr. 54. Bekanntmachung,
den zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Königreiche Preußen wegen
Aufhebung der parochialen Verbindung der Königlich Sächsischen Land—
gemeinden Reppis und Schweinfurth mit den Königlich Preußischen Kirchen—
gemeinden Prösen und Stolzenhain und der Königlich Preußischen Land—
gemeinde Wainsdorf mit der Königlich Sächsischen Kirchengemeinde Frauen—
hain abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend;
vom 1. September 1905.
Die Königlich Sächsische und die Königlich Preußische Regierung haben auf Anregung
der Beteiligten beschlossen, die zwischen den Königlich Sächsischen Landgemeinden Reppis
und Schweinfurth mit den Königlich Preußischen Kirchengemeinden Prösen und Stolzenhain
und der Königlich Preußischen Landgemeinde Wainsdorf mit der Königlich Sächsischen
Kirchengemeinde Frauenhain bestehende parochiale Verbindung aufzuheben.
Nachdem durch die beiderseits ernannten Kommissare unter dem 20./21. Februar
dieses Jahres der unter O beigefügte Staatsvertrag abgeschlossen und unter Genehmigung
Seiner Majestät des Königs ratifiziert worden ist, auch entsprechende Ratifikationsurkunden
mit der Königlich Preußischen Regierung ausgetauscht worden sind, wird dieser Staats—
vertrag hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht.
Dresden, den 1. September 1905.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
v. Seydewitz.