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dem Anfuͤgen erinnert, daß die Verwaltung der provisorischen Strafanstalt fuͤr
jugendliche Verbrecher in Ludwigsburg angewiesen worden ist, Abweichungen von
diesen Vorschriften jedesmal zur Kenntniß des K. Strafanstalten - Collegium zu. böngen.
Stuttgart den 25. November 1840. Seeck.
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" Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das in der ersten Besoldungsklasse stehende Forstamt
Ellwangen haben binnen vier t Wochen bei der Finanzkammer daselbst vorschrit
mäßig sich zu melden.
2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer in Ulm erledigte isessorestellmit
welcher die Normal- Besoldung dritter Classe von 800 fl. verbunden ist, haben
binnen vier Wochen bei der gedachten Finanzbammer vorschrifrmäßig sich zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Bronnweiler, Dekanats Reutlingen,
werden aufgefordert, binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium
sich zu melden. Die Gemeinde zählt 145 Einwohner, und das Einkommen der
Stelle ist, nach Abzug eines jährlichen Beitrags von 40 fl. zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds
zu 951 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet. Die
zum Pfarr-Einkommen gehbrigen Zehenten sind bis 1851 an die Gemeinde verpachtet.
4) Die erledigte katholische Pfarrstelle zu Airheim, Oberamts und Dekanats
Spaichingen, wird beseht werden; sie begreift 1028 Pfarrgenossen, fast sämtlich im
PBarrort wohnhaft, und gewährt aus eigenen Gütern, Zehenten, Kapital-Zinsen, Besoldungen
und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von logé fl. Die
Bewerber um diese Kirchenstelle haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig beie
dem K. katholischen Kirchenrathe zu melden.
5) Das erledigte Bezirks-Rabbinat Braunsbach, Oberamts Künzelsau, mit
welchem, neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungs-Kosten
bei auswärtigen Gottesdiensten, und neben den Stolgebühren im Anschlag
von 75 fl., eine Besoldung von 525 fl. bei der israelitischen Central-Kirchenkasse ver-