Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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dem  Anfuͤgen  erinnert,  daß  die  Verwaltung  der  provisorischen  Strafanstalt  fuͤr

jugendliche  Verbrecher  in  Ludwigsburg  angewiesen  worden  ist,  Abweichungen  von

diesen  Vorschriften  jedesmal  zur  Kenntniß  des  K.  Strafanstalten  -  Collegium  zu.  böngen.
Stuttgart  den  25.  November  1840.  Seeck.

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"  Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  das  in  der  ersten  Besoldungsklasse  stehende  Forstamt
Ellwangen  haben  binnen  vier  t  Wochen  bei  der  Finanzkammer  daselbst  vorschrit
mäßig  sich  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  bei  der  Finanzkammer  in  Ulm  erledigte  isessorestellmit
  welcher  die  Normal-  Besoldung  dritter  Classe  von  800  fl.  verbunden  ist,  haben
binnen  vier  Wochen  bei  der  gedachten  Finanzbammer  vorschrifrmäßig  sich  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Bronnweiler,  Dekanats  Reutlingen,
  werden  aufgefordert,  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium
sich  zu  melden.  Die  Gemeinde  zählt  145  Einwohner,  und  das  Einkommen  der
Stelle  ist,  nach  Abzug  eines  jährlichen  Beitrags  von  40  fl.  zum  geistlichen  Besoldungs-Verbesserungs-Fonds
  zu  951  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  berechnet.  Die
zum  Pfarr-Einkommen  gehbrigen  Zehenten  sind  bis  1851  an  die  Gemeinde  verpachtet.

4)  Die  erledigte  katholische  Pfarrstelle  zu  Airheim,  Oberamts  und  Dekanats
Spaichingen,  wird  beseht  werden;  sie  begreift  1028  Pfarrgenossen,  fast  sämtlich  im
PBarrort  wohnhaft,  und  gewährt  aus  eigenen  Gütern,  Zehenten,  Kapital-Zinsen,  Besoldungen
  und  gestifteten  Gebühren  ein  beständiges  Einkommen  von  logé  fl.  Die
Bewerber  um  diese  Kirchenstelle  haben  sich  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig  beie
dem  K.  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden.

5)  Das  erledigte  Bezirks-Rabbinat  Braunsbach,  Oberamts  Künzelsau,  mit
welchem,  neben  freier  Wohnung,  neben  Vergütung  der  Reise=  und  Zehrungs-Kosten
  bei  auswärtigen  Gottesdiensten,  und  neben  den  Stolgebühren  im  Anschlag
von  75  fl.,  eine  Besoldung  von  525  fl.  bei  der  israelitischen  Central-Kirchenkasse  ver-