Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

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Gebühren. 
Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest- Höchst- Feststehender 
Betrag Betrag 
4 KT bis. A4% 4. 
1 
li) Sonstige Verfügungen, welche auf Antrag im Privatinteresse eines Beteiligten 
getroffen werden (z. B. auch bezüglich der Vereinigung zweier Familienwappen) 30— 
i l 
3. Amtshandlungen im allgemeinen, 
welche im ausschließlichen Privatinteresse eines Beteiligten vorgenommen werden « 
und für welche kein anderer Gebührensatz vorgesehen ist: 
a) falls keine Vorerörterungen nötig waren — 500 10 — 
1) einschließlich notwendiger Vorerörterungen. 1 — 50 
. Anleihegenchmigungen. 
a) Genehmigung gemäß § 795 B. G.-B. zur Inverkehrsetzung von Inhaberpapieren . 
bis zum Nennwerte solcher Papiere bis zu 1000000 MA für jede an gefangenen 
100 000. .. 100 — 
für jede weiteren angefangenen 100 00 7 Nennwert bis zu 2000 000 5 7 — 
-- - - 100000 - 3000000 60 — 
- - 100000 - --4000000- ! 50 — 
weiter für jede angefangenen 100 0O00 4 40 — 
b) Genehmigung zur Umwandlung des Zinsfußes 1%0 der für das Restkapital zu 
zahlenden Jahreszinsen. E 
5. Apotheker. , 
a) Für die pharmazeutische Vorprüfung . ... s 24 — 
b) Entschließungen nach 8 35, 2,4 der Prüfungsordnung fir 2 (G. u. V.-Bl. 
1904 S. 370 flg.) ... 3:——- 5 — 
Siehe auch Gewerbesachen, untersuchungen. s 
... , i 
6. Arbeitsbücher siehe Gewerbesachen. I 
T. Ausspielungen siehe Lotterien. 
8. Auswanderungsangelegenheiten. 
l 
a) Für die Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörden (Reichsgesetz vom 9. Juni « 
1897[R.-G.-B1.S.4tz:-3flg] .............-.3-—z-10— 
b) Erteilung der Erlaubnis nach 88 11, 12 des Reichsgesetzes (Auswanderungs- 
agenten) 10 — 100 — 
c) Alle sonstigen behördlichen Verrichtungen der höheren Verwaltungsbehörden nach 
dem obengenannten Reichsgesetz, soweit dabei besondere Anordnungen und Ver— 
fügungen in Betracht kommen . ....... .. .«)——-10—— 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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