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Gebühren.
Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest- Höchst- Feststehender
Betrag Betrag
4 KT bis. A4% 4.
1
li) Sonstige Verfügungen, welche auf Antrag im Privatinteresse eines Beteiligten
getroffen werden (z. B. auch bezüglich der Vereinigung zweier Familienwappen) 30—
i l
3. Amtshandlungen im allgemeinen,
welche im ausschließlichen Privatinteresse eines Beteiligten vorgenommen werden «
und für welche kein anderer Gebührensatz vorgesehen ist:
a) falls keine Vorerörterungen nötig waren — 500 10 —
1) einschließlich notwendiger Vorerörterungen. 1 — 50
. Anleihegenchmigungen.
a) Genehmigung gemäß § 795 B. G.-B. zur Inverkehrsetzung von Inhaberpapieren .
bis zum Nennwerte solcher Papiere bis zu 1000000 MA für jede an gefangenen
100 000. .. 100 —
für jede weiteren angefangenen 100 00 7 Nennwert bis zu 2000 000 5 7 —
-- - - 100000 - 3000000 60 —
- - 100000 - --4000000- ! 50 —
weiter für jede angefangenen 100 0O00 4 40 —
b) Genehmigung zur Umwandlung des Zinsfußes 1%0 der für das Restkapital zu
zahlenden Jahreszinsen. E
5. Apotheker. ,
a) Für die pharmazeutische Vorprüfung . ... s 24 —
b) Entschließungen nach 8 35, 2,4 der Prüfungsordnung fir 2 (G. u. V.-Bl.
1904 S. 370 flg.) ... 3:——- 5 —
Siehe auch Gewerbesachen, untersuchungen. s
... , i
6. Arbeitsbücher siehe Gewerbesachen. I
T. Ausspielungen siehe Lotterien.
8. Auswanderungsangelegenheiten.
l
a) Für die Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörden (Reichsgesetz vom 9. Juni «
1897[R.-G.-B1.S.4tz:-3flg] .............-.3-—z-10—
b) Erteilung der Erlaubnis nach 88 11, 12 des Reichsgesetzes (Auswanderungs-
agenten) 10 — 100 —
c) Alle sonstigen behördlichen Verrichtungen der höheren Verwaltungsbehörden nach
dem obengenannten Reichsgesetz, soweit dabei besondere Anordnungen und Ver—
fügungen in Betracht kommen . ....... .. .«)——-10——