Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

— 217 — 
Quittungsbuch 
  
  
  
des 
Invaliden 
Rentenempfängers 
vom 
(Geldbetrag) Militär-Rente,“) Invalidenpension, 
— Verstümmelungszulage, 
— Rentenerhöhung, 
— Tropenzulage, 
- Kriegszulage, 
Zivilversorgungsentschädigung, 
- Alterszulage. 
Summe: 
Laut Anweisung v0. ten 
vom ten ab. 
Zahlung 
aus der Kasse zu 
Kat. Buchst. Blatt Nr. 
*) Bei Kapitulanten mit einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Jahren ist in Klammer anzugeben, ob die 
Rente lediglich auf Grund von Dienstzeit bewilligt worden ist (Dienstzeitrente). Außerdem ist für die Regelung des Renten— 
bezugs während der Anstellung im Zivildienst unter der Summe der Versorgungsgebührnisse der auf die Rentenerhöhung 
(§ 10) entfallende Teilbetrag der Vollrente sowie der Grad der Erwerbsunfähigkeit einzutragen.
	        
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