Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

der Zahlungsordnung für 
Bei Einstellung der Zahlung und im April jedes Jahres wird dieses Blatt als Beleg durch die Kasse entnommen. 
Nr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2. 
Nr. Zahlungs-Ordnung für 
Rentenempfänger 
Kasse zu 
„den ten September Geldbetrag Unterschrift 
Vor d Monat des 
or dem Kassenbeamten 
erscheint heute der Mark Pf 
von Person bekannte Rentenempfänger Avril 
gehörig beglaubigte Invalide * 
..... 22„„„ "“ 2 
und erklärte: Mai ——— 
Ich bin in einer Stelle des Zivildienstes als Juni 
Beamter oder in der Eigenschaft eines Beamten nicht g „ m 
angestellt Z * ½E Fulz 
bsschäftigt und beziehe das auf Seite dieses Juli * *41 
Buches aufgeführte Einkommen.“) August 
Die nebenstehenden Gebührnisse habe ich richtig Aus E — — 
empfangen, was ich hiermit ausdrücklich anerkenne. September 
„den ten März Oktober 
Vor dem November — 
erscheint heute der — 
von Person bekannte Rentenempfänger Dezember 
gehörig beglaubigte Invalide .--,. — 
Januar 
und erklärte: Sanne — — 
Ich bin in einer Stelle des Zivildienstes als Februar 
Beamter oder in der Eigenschaft eines Beamten nicht BUül 
angestellt und beziehe das auf Seite dieses März 
beschäftigt 
Buches aufgeführte Einkommen. 
Die nebenstehenden Gebührnisse habe ich richtig 
empfangen, was ich hiermit ausdrücklich anerkenne. 
*) Was nicht zutrifft, ist zu durchstreichen 
1906. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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