Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

Ort: Bul 
  
  
  
— 298 — 
Brand-Kat.-Nr.: 
Probe Eintrag. oder 
Straße u. Haus-Nr.: Bahnhafstrazz! 
Ergänzungssteuer-Deklaration. 
Zum Zwecke der Einschätzung zur Ergänzungssteuer gebe ich mein 
ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen folgendermaßen an: 
  
  
Gemeiner Wert. 
  
  
  
  
  
  
  
Zu beachten: . 4 · ½ Mark 
» 1. Grundvermögen, soweit es nicht von der Grundsteuer betroffen ist, insbesondere 
I. Ehemänner und In- das Jagdrecht auf eigenen oder fremden Grundstücken; ferner Kohlenbergbaurechte 
haber der elterlichen Ge- und Abbaurechte, gleichviel ob auf Grund dieser Rechte ein Abbau stattfindet oder 
walt haben auch das ihrer nicht; Kohlen, weiche nicht Gegenstand eines Kohlenbergbaurechts sind, ingleichen 
Nußnießung unterliegende sonstige Bodenbestandteile, welche nicht Gegenstand eines Abbaurechtes sind, sofern 
Vermögen der Ehefrau be- sie gewerbsmäßig abgebaut werddeen 530000 
Reeheurüch ve ie uunt 2. Dem Betriebe der Land= oder Forstwirtschaft oder eines Gewerbes dienendes 
eniis von 'der E efrau oder Anlage= und Betriebskapital (mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude), 
den Kindern betriebenen mithin insbesondere Wasserkräfte, Wehre und andere Wasserbauten, Dampfkessel 
Gewerbe als Anlage= oder und Maschinen, Gerätschaften, Werkzeuge, Tiere und sonstige Betriebsmittel; Vor- 
Betriebskavital di “5 räte an Roh= und Hilfsstoffen, Brennmaterialien, zum Verkause bestimmten Waren; 
riebskapital dient. Vorräte an barem Gelde deutscher Währung, fremden Geldsorten, Banknoten, 
II. Kurshabende Wert- Kassenscheinen, Wechseln, Schuldverschreibungen und anderen Wertpapieren, Gold 
papiere (auch Aktien usw.) und Silber in Barren; Aktivaußenstände einschließlich der im Kontokorrent laufen- 
sind zum Börsenkurse anzu- den Guthaben; Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte und Realgewerbe- 
setzen, Hypotheken= und berechtigungen; bei dem Betriebe der Landwirtschaft sowohl das stehende Betriebs- 
andere Kapitalforderungen kapital (totes und lebendes Inventar) als auch das umlaufende Betriebskapital; 
zum Nennwert. a nach lug ver Grschteezulden, soweit sie nicht in vypotheten, Grund- 
3 ulden, Rentenschulden, Reallasten, eingetragenen Auszügen oder anderen ding— 
benll gepolihen über ke- lichen Grundstücksbelastungen bestehen — . . 90 600. 
versicherungen kommen mit BW. Sonstiges Kapitalvermögen, soweit es nicht unter Ziffer 2 fällt, insbesondere ver- 
dem Betroge in Ansatz, für zinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen sowie Wertpapiere jeder Art ein- 
den die Versicherungsgesell- schließlich des Wertes von Aktien oder Anteilscheinen, Kuxen, Geschäftsguthaben bei 
schaft die Polize zurückzu- Genossenschaften, Geschäftsanteilen und anderen Gesellschaftseinlagen; bares Geld 
kaufen verpflichtet sein deutscher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine mit Ausschluß 
würde. der aus den laufenden Jahreseinnahmen vorhandenen Bestände, Gold und Silber 
in Barren, Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte, Kapitalwert der Rechte » 
aqupanagen,Renten,Leibrenten,Auszügeusm(§17Ziffer3unterddesGesetzes).....-5D·.)U.... 
zusammen...16.R.’3«."7.... 
Zu beachten: Mark 
Nicht abzuziehen sind: 
I. Hypotheken-, Grund= und Renten= Hiervon sind abzuziehen: 
schulden, Reallasten, eingetragene Auszüge 1500 
und andere dingliche Grundstücksbelastungen; a) an Kapitalschulden. 1500 
II. die zur Bestreitung der laufenden b) an Kapitalwert der von mir zu entrichtenden 
Haushaltungskosten eingegangenen Ver- Apanagen, Renten, Leibrenten usw. (8 21 
bindlichkeiten: Ziffer 2 des Gesetzsss . . .- 
III. der Kapitalwert von Renten oder soweit diese Verbindlichkeiten nicht schon unter Nr. 2 
Austtüsfen, die Kindern odt enderen Ange- in Abzug gelangt sind. 
görigen ohne geldwerte Gegenleistung zur " a00 1509 
Bestreitung des Unterhalts gewährt werden. zusamme4 « M« 
Mithin beträgt mein ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen '164.7010 
Ich versichere hiermit, daß ich die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. 
. . . . Borna . . 
T 
am 5.-November 1006. 
  
(Volle Unterschrift:) Ernst. Hemrich Breitchnelder. 
Erläuterungen. 
Das Ergänzungssteuergesetz bestimmt in §8 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 24, 42, 43, 47 Absatz 1 und # 
Die Ausführungsverordnung bestimmt in 88 14 Satz 1, 17, 18: 
Anmerkung. Nach § 19 der Ausführungsverordnung zum Ergänzungssteuergesetz verbunden mit § 51 Absatz 2 und 3 der Ausführungs 
— 
verordnung zum Einkommensteuergesetz ist der Beitragspflichtige berechtigt, seine Deklaration verschlossen an die Gemeindebehörde einzureichen. 
Der Gemeindebehörde ist die Eröffnung einer verschlossen ein 
auf der Außenseite des Umschlags angegeben findet, auch daselbst die Schrift ausdrückli 
ereichten Deklaration nicht gestattet, wenn sich Name und Wohnung des Deklaranten 
1 4 als Ergänzungssteuer-Deklaration bezeichnet ist.
	        
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