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II. Der § 7 erhält als Satz 2 folgenden Zusatz:
Das Justizministerium kann hiervon ausnahmsweise Befreiung eintreten lassen.
Dresden, den 17. November 1906.
Ministerium der Justiz.
Dr. Otto.
Kurth.
Nr. 83. Bekanntmachung,
eine weitere Abänderung des der Bekanntmachung vom 26. Jannar 1864
beigefügten Verzeichnisses über die Zuweisung der in den Oberlausitzer
Parochien lebenden fremden Konfessionsverwandten an die Geistlichen ihres
Glaubens betreffend;
vom 17. Nevember 1906.
Zur geistlichen Versorgung der katholischen Einwohner der Ortschaften Großschönau,
Waltersdorf und Hainewalde ist in Großschönau ein Gebäude für die Zwecke des katholischen
Gottesdienstes und Religionsunterrichts erbaut und daselbst eine die genannten Ortschaften
umfassende Expositur des katholischen Pfarramtes Neuleutersdorf begründet worden.
Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unter—
richts und im Einverständnisse mit dem Domstiftlichen Konsistorium St. Petri zu Bautzen
wird zur weiteren Berichtigung des der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 (G.= u.
V.-Bl. S. 40) beigefügten Verzeichnisses über die Zuweisung der in den Lausitzer Parochien
lebenden fremden Konfessionsverwandten an die Geistlichen ihres Glaubens hierdurch zur
öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die katholischen Einwohner der Ortschaften Großschönau,
Waltersdorf und Hainewalde künftig hinsichtlich der sacra und Ministerialhandlungen an
den Geistlichen zu Großschönau gewiesen werden, jedoch ohne Anderung der bestehenden
Parochialbezirke und der Verpflichtung der betreffenden Personen, zu den Lasten der
Parochien, in denen sie wohnen, auch fernerhin vom Grundbesitze beizutragen.
Bautzen, am 17. November 1906.
Königliche Kreishauptmannschaft.
v. Graushaar.
Fritzsche.