Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

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sättigen sind, herzustellen, nach dem Absetzen durch Asbest zu filtrieren und in 
kleinen, mit Glasstopfen verschlossenen, möglichst angefüllten Flaschen aufzubewahren; 
2. 
in Abteilung 3 hinter „Kresole“ die Worte: 
„und deren Zubereitungen (Kresolseifenlösungen, Lysol, Lysosolveol usw.), sowie 
deren Lösungen, soweit sie in 100 Gewichtsteilen mehr als ein Gewichtsteil der 
Kresolzubereitung enthalten;“ 
3. 
in Abteilung 3 vor „Phenazetin“: 
„Paraphenylendiamin, dessen Salze, Lösungen und Zubereitungen;“ 
4. 
in Abteilung 3 hinter „Salzsäure“ und hinter „Schwefelsäure“: 
„arsenfreie)“ 
und am Schlusse der Abteilung 3 folgende Anmerkung: 
„.) Anmerkung: Siehe Anmerkung zu Abteilung 1." 
Dresden, den 22. Februar 1906. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Dietze.
	        
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