— 93 —
Ziffer 7 ist mit allen Angaben zu streichen.
Bei Ziffer 13 kommen in Wegfall:
„Aufseher 1. und 2. Klasse,
Bahn= und Haltestellenwärter,
Hauptkassenkontrolleur,
Kassenassistenten,“.
Dafür ist vor „Weichenwärter 1. Klasse“ einzuschalten:
„Stationsaufseher,
Stationsverwalter 1. und 2. Klasse,".
Nr. 23. Verordnung,
einige Abänderungen in der Begrenzung und in der Bezeichnung
von Bestandteilen der Landtagswahlkreise
betreffend:
vom 17. April 1907.
De- als Beilage B der Ausführungsverordnung vom 10. Oktober 1896 (G.= u. V.-Bl.
S. 152 flg.) angefügte Verzeichnis der Orte und Ortsteile, aus denen sich die Wahlkreise
für die Wahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung zusammensetzen, wird in folgenden
Punkten abgeändert.
1.
Die mit der Stadt Chemnitz vereinigte frühere Landgemeinde Bernsdorf gehört
jetzt zum 2. Wahlkreise der Stadt Chemnitz und ist im Verzeichnisse des 37. Wahlkreises
des platten Landes zu streichen.
2.
Im Verzeichnis der zu dem 12. Wahlkreis des platten Landes gehörigen Orte ist
zwischen die Worte: „sReichstein“ und „Röhrsdorf mit Rittergut“ einzufügen: „mit
dem selbständigen Gutsbezirk ehemaligen Hammergut Reichstein“.
3.
Im 43. Wahlkreis des platten Landes ist der Ortsteil Neuberg aus dem politischen
Gemeindebezirke Mühlgrün ausbezirkt und in den politischen Gemeindebezirk Ellefeld
einbezirkt worden. Infolgedessen sind im Verzeichnisse der zum 43. Wahlkreise gehörigen
1907. 15