Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
8. Stück vom Jahre 1907. 
  
  
  
Inhalt: Nr. 25. Verordnung, die Feststellung der Bezirke der Dissidentenvereine betr. S. 99. — Nr. 26. 
Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1904 und der Bekannimachung des Reichs- 
kanzlers vom 7. Juli 1905, die Bekämpfung der Reblaus betr. S. 106. — Nr. 27. Bekanntmachung 
über Verleihung des Hofranges an beamtete Tierärzte. S. 110. — Nr. 26. Bekanntmachung, betr. 
Anderungen in der Nachweisung der Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, der 
Truppenteile und Militärbehörden. S. 111. — Nr. 29. Verordnung, die Verleihung des Enteignungs= 
rechtes zur Herstellung einer vollspurigen Nebenbahn Königswartha — Landesgrenze betr. S. 111. — Nr. 30. 
Bekanntmachung, die Eröffnung der Güterbahn vom Bahnhofe Mittweida nach dem Zschopautale für den 
öffentlichen Verkehr betr. S. 112. — Berichtigung. S. 112. 
  
Nr. 25. Verordnung, 
die Feststellung der Bezirke der Dissidentenvereinc 
betreffend: 
vom 25. April 1907. 
De- Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, die Bezirke der 
staatlich genehmigten Dissidentenvereine und die Orte, in denen sie Gottesdienste abhalten 
dürfen, in Ubereinstimmung mit den bei der Statutenbestätigung getroffenen Bestimmungen 
und soweit erforderlich, kraft des im Gesetze vom 20. Juni 1870, §21 Absatz 3 vor- 
behaltenen staatlichen Aufsichtsrechts so, wie aus dem unter A angefügten Verzeichnisse 
ersichtlich ist, anderweit festzusetzen. 
Die sich hiernach ergebenden Bezirksabgrenzungen und Ortsfeststellungen sind, wie von 
den nächsten Aufsichtsbehörden, so vor allem auch von den Vorständen und Predigern der 
Dissidentenvereine unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze genau einzuhalten. 
1. Nur innerhalb der in Spalte 4 bezeichneten Bezirke sind die Prediger und Religions- 
lehrer der Dissidentenvereine befugt, einzelne Kultushandlungen oder sonstige 
Religionsgebräuche an und mit den Vereinsmitgliedern vorzunehmen, wie auch 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 23. Mai 1907. 17 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.