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Nr. 45. Bekanntmachung,
die Anleihe des Steinkohlenbauvereins Concordia
zu Olsnitz im Erzgebirge betreffend;
vom 4. Juli 1907.
Dem Steinkohlenbauverein Concordia zu Olsnitz im Erzgebirge wird
gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die staatliche Genehmigung dazu erteilt, daß
er die zufolge Beschlusses vom 28. März 1905 auf einen Zinsfuß von 4 vom Hundert
herabgesetzten, noch nicht ausgelosten Schuldverschreibungen seiner im Jahre 1894 mit
einem Zinsfuße von 4½ vom Hundert genehmigten Inhaberpapier-Anleihe von ursprüng-
lich 500 0004 (zu vergl. Bekanntmachung vom 29. Dezember 1894 — G. u. V.-Bl.
1895 S. 5 —) nach vorgängiger Abstempelung wieder ausgebe, sowie die im Zinssatze
und Zinsbetrage abgeänderten Zinsleisten und Zinsscheine dieser Anleihe nach erfolgtem
Neudrucke in den Verkehr bringe.
Dresden, am 4. Juli 1907.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern.
Dr. v. Rüger. Für den Minister:
Dr. Roscher.
Fabian.
Nr. 46. Verordnung,
Anderungen und Ergänzungen der Pferde-Aushebungs-Vorschrift
vom 22. Juni 1902 betreffend;
vom 16. Juli 1907.
Die Pferde-Aushebungs-Vorschrift vom 22. Juni 1902 (abgedruckt im G.= u. V.-Bl.
S. 20 1 flg.), abgeändert und ergänzt durch Verordnung vom 1 1. Juli 1904 (G.= u. V.-Bl.
S. 2799 flg.), ist im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern wie folgt zu ändern
und zu ergänzen: *
1. In der Fußnote ?) zu § 1 (auf S. 203), Zeile 2, ist zurschen „des“ und „Natural-
leistungsgesetzes“ einzuschalten:
Quartier= und des