Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

  
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6. 7. J 
als Vorhandene 
—Doavon (Spalte 4 
4 (Sp ) kriegsbrauchbare 
vorüber- Fahrzeuge 
Zu—- gehend dauernd letztes Bemerkungen. 
sammen. zum. Mülte 
kriegsunbrauchbar. ** 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— — —— 
  
  
  
  
  
1. Zu a, 1. Ist hier eine größere Zahl von Kreisen usw. nachzuweisen, 
so empfiehlt es sich, die Einzelangaben umseitig zusammenzustellen 
und hier nur die Gesamtzahl jedes Armeekorps auszubringen. 
2. Zu a,1 und b, 1. Die Angaben der einzelnen Kreise müssen die 
Vormusterungsergebnisse und nicht etwa nur die aus den bezüg- 
lichen Kreisen zur Aushebung bestimmte Pferdezahl darstellen. 
3. Was von den vorgetragenen Skelettangaben bei dem einen oder 
dem anderen Armeekorps nicht zutrifft, kann zur Vereinfachung 
des Abschlusses fortgelassen werden. 
4. Die Eingabe ist im Reichsformat aufzustellen, erforderlichenfalls 
sind Einlagebogen einzuheften.
	        
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