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Nr. 49. Verordnung
über den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln;
vom 30. Juli 1907.
In Verfolg des Bundesratsbeschlusses vom 2 7. Juni dieses Jahres wird die Verordmung,
den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln betreffend, vom 30. No-
vember 1903 (G.= u. V.-Bl. S. 579) folgendermaßen abgeändert:
I. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:
Die Anwendung der nachstehenden Vorschriften auf diese Mittel wird da-
durch nicht ausgeschlossen, daß deren Bezeichnung bei im wesentlichen gleicher
Zusammensetzung geändert wird.
II. Dem § 4 wird als 2. Absatz angefügt:
Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht es gleich,
wenn in öffentlichen Ankündigungen auf Druckvorschriften oder sonstige Mit-
teilungen verwiesen wird, welche eine Anpreisung der Mittel enthalten.
III. Die Anlagen A und B erhalten die nachstehenden Fassungen.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1907 in Kraft. —
Dresden, am 30. Juli 1907.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Merz.
Dietze.
Anlage A.
Adlerfluid.
Amarol (auch als Ingestol).
Amasira Lochers (auch als Pflanzenpulvermischung gegen Dysmenorrhoe).
American coughing cure Lutzes.
Antiarthrin und Antiarthrinpräparate (auch als Sells Antiarthrin).
Anticelta-Tabletten (auch als Anticelta-Tablets oder Fettreduzierungs-Tabletten
der Anticelta-Association).
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