Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

— 153 — 
Nr. 49. Verordnung 
über den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln; 
vom 30. Juli 1907. 
In Verfolg des Bundesratsbeschlusses vom 2 7. Juni dieses Jahres wird die Verordmung, 
den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln betreffend, vom 30. No- 
vember 1903 (G.= u. V.-Bl. S. 579) folgendermaßen abgeändert: 
I. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt: 
Die Anwendung der nachstehenden Vorschriften auf diese Mittel wird da- 
durch nicht ausgeschlossen, daß deren Bezeichnung bei im wesentlichen gleicher 
Zusammensetzung geändert wird. 
II. Dem § 4 wird als 2. Absatz angefügt: 
Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht es gleich, 
wenn in öffentlichen Ankündigungen auf Druckvorschriften oder sonstige Mit- 
teilungen verwiesen wird, welche eine Anpreisung der Mittel enthalten. 
III. Die Anlagen A und B erhalten die nachstehenden Fassungen. 
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1907 in Kraft. — 
Dresden, am 30. Juli 1907. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Merz. 
Dietze. 
Anlage A. 
Adlerfluid. 
Amarol (auch als Ingestol). 
Amasira Lochers (auch als Pflanzenpulvermischung gegen Dysmenorrhoe). 
American coughing cure Lutzes. 
Antiarthrin und Antiarthrinpräparate (auch als Sells Antiarthrin). 
Anticelta-Tabletten (auch als Anticelta-Tablets oder Fettreduzierungs-Tabletten 
der Anticelta-Association). 
S —W — D— — 
26“
	        
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