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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
13. Stück vom Jahre 1907.
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Inhalt: Nr. 58. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer vollspurigen Nebenbahn
zwischen Kieritzsch und Pegau betr. S. 175. — Nr. 59. Bekanntmachung, die Vornahme einer Er-
gänzungswahl für die I. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 176. — Nr. 60. Verordnung, betr.
die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staats-
behörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins. S. 176. — Nr. 61. Verordunung,
betr. die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehör-
den usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins. S. 217. — Nr. 62. Bekanntmachung,
die Postordnung vom 20. März 1900 betr. S. 232. — Nr. 63. Bekanntmachung, betr. Anderungen der
mit Bekanntmachung vom 15. September 1900 veröffentlichten Nachweisung der Regelung der Gerichtsbarkeit
über die Stäbe der Kommandobehörden, die Truppenteile und Militärbehörden der Armee. S. 236. — Nr. 64.
Bekanntmachung, eine Ergänzung der Hofrangordnung betr. S. 237. #
Nr. 58. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer vollspurigen
Nebenbahn zwischen Kieritzsch und Pegau betreffend;
vom 24. August 1907.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird auf Grund der in der ständischen Schrift vom
18. Mai 1898 erteilten Ermächtigung behufs Erbauung einer vollspurigen
Nebenbahn zwischen Kieritzsch und Pegau und zur Ausführung der dabei er-
forderlichen Anschlußgleise hiermit das Enteignungsverfahren angeordnet.
Auf dieses Verfahren finden die Vorschriften des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni
1902 Anwendung.
Dresden, am 24. August 1907.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Dr. Schelcher.
Effler.
Ausgegeben zu Dresden den 30. September 1907. 31