Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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Marine-Kriegsgerichtssekretäre, 
Garnisonverwaltungs-Direktoren, 
Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Kontrolleure, 
Kaserneninspektoren, 
Wasserwerksinspektor beim Wasserwerk in Feldhausen, 
Lazarettoberinspektoren, r 
Lazarettverwaltungs-Inspektoren, 
Lazarettinspektoren, 
Sanitätsdepotinspektoren 
Bibliothekassistenten, 
Werftbuchführer (für den Registraturdienst), 
Werftbuchführer, soweit sie nicht ausnahmsweise aus anstellungsberechtigten ehemaligen 
Obermaterialienverwaltern und Materialienverwaltern der Marine ergänzt werden. 
soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten 
ehemaligen Sanitätsunteroffizieren der Marine 
ergänzt werden,) 
b) Unterbeamte. 
Maschinisten, 
Untermaschinisten, für Garnisonanstalten und Lazarette, 
Heizer 
Bauaufseher bei den Garnisonbauämtern, 
Schiffsführer, 
kunschnssenz3 en ) bei den Artilleriedepots, 
Maschinist bei der Torpedowerkstatt in Friedrichsort, 
Küster, 
* Magazinaufseher bei den Werften, 
* Führer, Steuerleute und Maschinisten der Werftfahrzeuge, 
Spritzenmeister, 
Brückenwärter, 
* Maschinisten, 
* Untermaschinisten, 
* Leuchtturmwärter, beim Lotsen= und Seezeichenwesen, 
* Nebelsignalwärter, 
* Maschinenwärter 
*) Bewerber für Kasernen= sowie Lazarett= und Sanitätsdepot-Inspektorenstellen müssen ihre Militär- 
dienstzeit in der Kaiserlichen Marine abgeleistet oder aber wenigstens die Ausbildung und Prüfung im Be- 
reiche der Marine erledigt haben.
	        
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