Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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VI. Verwaltung der Reichseisenbahnen. 
Anmerkung. Stellen, die nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung erreicht werden 
können, sind mit einem bezeichnet. 
a) Mittlere Beamte. 
* Zugführer und Oberpackmeister, 
Materialienverwalteraspiranten und -diätare, Materialienverwalter, 
Stationsaspiranten und diätare, Stationsassistenten, Bahnhofsverwalter, 
* Bahnhofsvorsteher, Oberbahnhofsvorsteher, Gütervorsteher, Ober-] zu zwei 
gütervorsteher, Kassenvorsteher, Oberkassenvorsteher und erieb Dritteln. 
kontrolleure 
Bureauaspiranten und Sdiätare, nichttechnische Bureauassistenten, nicht- 
technische Betriebssekretäre,) nichttechnische Eisenbahnsekretäre und 
Hauptkassenkassiere, 
* Materialienverwalter I. Klasse 1 
b) Unterbeamte. 
Bremser, Schaffner, Packmeister, 
Bahnsteigschaffner, 
Weichensteller, Stellwerksweichensteller, Weichensteller I. Klasse und Bahnhofsaufseher, 
Rottenführer, 
Fahrkarten- und Steindrucker, 
Schirrmänner und Schirrmeister, 
Lademeisteraspiranten und -diätare, Lademeister, Telegraphisten.) 
VII. Neichsmilitärgericht. 
Mittlere Beamte. 
Obersekretäre. Sie ergänzen sich in der Regel aus den Militärgerichtsschreibern bei den 
Oberkriegsgerichten der deutschen Armee und der Kaiserlichen Marine. 
VIII. Neichsbank. 
Vei der Reichehauptbank und den Zweiganstalten. 
Mittlere Beamte. 
zur Hälfte. 
Registratoren, 
Registraturassistenten, 
Geldzähler, 
Kalkulatoren, 
me » 
Kalkulaturassistenten mindestens zur Hälfte. 
*) Bewerbungen um die Stellen der nichttechnischen Betriebssekretäre werden nicht mehr angenommen. 
*“) Bewerbungen um die Stellen der Telegraphisten werden nicht mehr angenommen.
	        
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