Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

Muster I. 
Zivilversorgungsschein.“ 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger Zivilversorgungs- 
schein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
Jahren Monaten 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten und den 
Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsangehörig- 
keit er seit 2 Jahren besitzt, 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von * Pf. monatlich. 
N. N., den ten 19 
(Behörde, die über den Anspruch auf den 
(Stempel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter: Jahre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
  
*) Für Form und Farbe der Zivilversorgungsscheine sind die Bestimmungen der Fußnote zu Anlage 4 der 
Unstellungsgrundsätze maßgebend.
	        
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