Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Abschluß der Satzlehre; Wiederholung und Ergänzung des bis dahin durchgenommenen 
grammatischen Lernstoffes. Gelegentlich auch einiges Stilistische und Anweisungen über den 
Wortgebrauch. 
Alle 14 Tage eine Reinschrift. 
Obersekunda, 3 Stunden; Unter- und Oberprima, 3 oder 4 Stunden. 
Lektüre. Wiederholungen aus der Grammatik. Übungen im Vortrage von Gedichten und 
Prosaabschnitten. 6 Aufsätze im Jahre, dazwischen kurze Klassenarbeiten. 
In den Primen sind beiden Fremdsprachen zusammen 7 Wochenstunden zuzuweisen. 
8 17. Die in § 14 für das Französische gegebenen Weisungen leiden sinngemäße An= Bemerkungen. 
wendung auch auf das Englische. Nur ist bei der geringeren Stundenzahl die grammatische 
Unterweisung in noch höherem Maße durch Ausscheidung alles für das nächste Bedürfnis 
entbehrlichen Lehrstoffes einzuschränken, da auf Sicherheit in den Hauptregeln der Grammatik 
auch im Englischen nicht verzichtet werden kann. Auch werden die Mitteilungen über englische 
Ortlichkeiten, Einrichtungen und Zustände sich in engeren Grenzen zu halten haben, als sie 
in § 14 unter 4 für das Frauzösische gezogen worden sind. Literaturgeschichtliches kann auf 
der Mittelstufe bei der Kürze der zugemessenen Zeit nur beiläufig Berücksichtigung finden. 
Für die Lektüre der Oberstufe überragt Shakespeare jeden französischen Schriftsteller an 
Bedeutung. Sein Julius Cäsar kann gewählt werden für die Aufgabe, die im Französischen 
z. B. der lphigénie en Aulide zugewiesen war. 
Geschichte. 
8 18. Bekanntschaft mit den Hauptbegebenheiten der politischen Geschichte sowie mit Lehrziel. 
den bedeutenderen Vorgängen auf dem Gebiete des Kultur= und Geisteslebens in ihren Be- 
ziehungen zueinander und im Zusammenhange mit der Gesamtentwicklung. Genauere Kenntnis 
der vaterländischen Geschichte. 
8 19. Sexta, 1 Stunde. Verteilung 
Siehe § 10, Absatz 4. des Unter- 
Quinta, 2 Stunden. richtsstoffes. 
Bilder aus der deutschen Geschichte bis zur Gegenwart. 
Quarta, 2 Stunden. 
Geschichte des Altertums bis zum Ende der Völkerwanderung. 
Untertertia, 2 Stunden. 
Deutsche Geschichte von der Gründung des Frankenreichs bis zum Augsburger Religions- 
frieden. 
Obertertia, 2 Stunden. 
Deutsche Geschichte vom Augsburger Religionsfrieden bis zum Frieden von Tilsit 1807. 
15“
	        
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